Spionageverdacht

Anwalt: Egisto Ott wegen „Fatwa“ in Einzelhaft

Egisto Ott
Egisto OttDie Presse / Privat
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Der Anwalt des Ex-Verfassungsschützers Egisto Ott nennt die Spionage-Vorwürfe ein „absurdes Konstrukt“ und kündigt einen Enthaftungsantrag an.

Der unter Spionageverdacht stehende Ex-BVT-Beamte Egisto Ott weist laut seinem Anwalt die gegen ihn erhobenen Vorwürfe zurück. „Es handelt sich um ein absurdes Konstrukt, die Beweislage ist mehr als dünn. Er wird hier zum Sündenbock gemacht“, wird Rechtsanwalt Jürgen Stephan Mertens im „Kurier“ (Freitag-Ausgabe) zitiert. Berichte wonach sein Mandant ein Geständnis abgelegt habe, seien „absurd“.

Ott befindet sich seit 1. April in Untersuchungshaft. In den kommenden Wochen will er den Angaben zufolge einen Enthaftungsantrag stellen, nachdem er zuletzt auf eine Haftprüfung verzichtet hatte. In der Untersuchungshaft gehe es „wohl keinem gut“, so der Anwalt. Doch der Hungerstreik, den sein Mandant bei seiner Verhaftung in Paternion (Kärnten) angekündigt habe, sei nicht mehr aktuell. Der 61-jährige Ott befinde sich in der U-Haft in Wien-Josefstadt „aus Schutzgründen“ in Einzelhaft. Es sei nämlich eine „Fatwa“ gegen ihn ausgesprochen worden, denn es gebe Iraner, die ihn tot sehen wollten.

Gegen Ott wird seit 2017 von der Wiener Anklagebehörde unter anderem wegen Amtsmissbrauchs, geheimen Nachrichtendiensts zum Nachteil Österreichs und Verletzung des Amtsgeheimnisses ermittelt. Der Festnahme vorangegangen waren jüngste Informationen, denen zufolge Ott Handyinhalte von Spitzenbeamten an russische Spione übergeben haben soll. Ott soll „systematisch“ den russischen Geheimdienst mit geheimen, streng vertraulichen Tatsachen und Erkenntnissen aus dem Verfassungsschutz sowie personenbezogenen Daten aus Polizeidatenbanken versorgt haben. (Red./APA)

>>> „Kurier“-Artikel

Fatwa

Eine „Fatwa“ ist ein islamisches Rechtsgutachten, das von einem islamischen Rechtsgelehrten („Mufti“) ausgestellt wird. Anders als ein Gerichtsurteil ist sie nur für diejenigen bindend, die die Autorität des Verfassers anerkennen. Seit der „Fatwa“ des damaligen geistlichen Oberhaupts des Iran, Ayatollah Khomeini, gegen den britisch-indischen Schriftsteller Salman Rushdie im Jahr 1989 wird der Begriff häufig mit dem darin enthaltenen Tötungsaufruf gleichgesetzt – dies ist aber nicht korrekt. Im Jahr 2010 gab es beispielsweise eine „Fatwa“, die sich mit der Frage befasste, ob bzw. in welchen Fällen Profifußballer während des Ramadan das Fasten brechen dürfen.

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