Bundesliga

Weiter keine Spielgenehmigung für Leoben und Dornbirn

Josip Eskinja und Leoben müssen weiter zittern.
Josip Eskinja und Leoben müssen weiter zittern.GEPA pictures / Mario Buehner-weinrauch
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DSV Leoben und FC Dornbirn stehen weiterhin ohne Spielgenehmigung für die kommende Saison in der 2. Liga da. Auch bei den Regionalligisten Austria Salzburg und Wels gab das Protestkomitee der Bundesliga nicht nach.

Das Protestkomitee verweigerte den Fußball-Zweitligisten Leoben und Dornbirn auch in zweiter Instanz aus finanziellen Gründen die Zulassung. Das teilte die Bundesliga am Montag mit. Dafür erhielt Stripfing „aufgrund der nachgewiesenen Vereinssitzverlegung nach Deutsch-Wagram und Nennung der Generali Arena als Heimstadion“ die Zulassung für die zweithöchste Spielklasse, schrieb die Liga in ihrer Aussendung.

Stripfing-Obman Christoph Pelczar zeigte sich erfreut. „Wir wissen um unsere Herausforderungen, konnten im Rahmen des Einspruches jedoch die Erfüllung sämtlicher geforderter Kriterien darstellen. Nun haben wir Planungssicherheit und freuen uns, die nächsten Schritte in unserer Entwicklung zu gehen“, meinte Pelczar.

Schwarz-Weiß Bregenz bekam nachträglich die Lizenz für die Bundesliga zugesprochen, hat aber als derzeitiger Tabellenelfter ohnehin keine Aufstiegschance. Über die Zulassung zur 2. Liga hatten die Vorarlberger schon nach der ersten Instanz verfügt.

Letzte Chance: Ständig Neutrales Schiedsgericht

Keine Zulassung für die zweithöchste Liga erhielten die Regionalligisten Austria Salzburg und Welser Sportklub Hertha. Der Kremser SC hatte gegen die erstinstanzliche Zulassungsverweigerung keinen Protest eingebracht. Seit der Ligareform wird zwischen Lizenz (gilt für die Bundesliga) und Zulassung (gilt für die 2. Liga) unterschieden. Ein Erhalt der Lizenz berechtigt ebenfalls zur Teilnahme an der 2. Liga.

Mit den Entscheidungen des Protestkomitees ist der Instanzenweg innerhalb der Bundesliga abgeschlossen. Klubs können gegen die Verweigerung der Zulassung noch innerhalb von acht Tagen Klage beim Ständigen Neutralen Schiedsgericht einbringen, eine Entscheidung erfolgt bis spätestens Ende Mai. (APA)

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