Noyb

„Nicht mal Open AI kann Chat GPT stoppen“: Nach Facebook legt sich Schrems jetzt mit OpenAI an

Reuters / Lisi Niesner
  • Drucken

Einmal mehr geht Max Schrems gegen einen IT-Riesen aus dem Silicon Valley vor. Dieses Mal: Open AI und der Chatbot, der für Furore sorgte, Chat GPT. Die eingereichte Beschwerde bringt so manch spannendes Detail ans Licht.

Es mag unwichtig erscheinen: Chat CPT nennt ein falsches Geburtsdatum. Kann ja mal passieren. Dass aber die eingereichte Beschwerde mit dem Antrag auf Korrektur aber im Nichts verhallt, ist schon wichtiger. Dass dann Open AI noch einräumt, nicht zu wissen, wie sie diese Falschinformation korrigieren sollen, vernichtend. Open AI hat die Kontrolle über seinen Goldesel verloren. Es überrascht daher nicht, dass die Datenschutz-Organisation Noyb zusammen mit eben jenem betroffenen Bürger eine Beschwerde gegen den ChatGPT-Anbieter OpenAI wegen Verstoßes gegen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) eingereicht hat. Die von Aktivist Max Schrems mitbegründete Organisation warf OpenAI am Montag vor, im Fall einer „Person des öffentlichen Lebens“ falsche Angabe zu persönlichen Daten zu machen, ohne die gesetzlich vorgeschriebene Möglichkeit einer Berichtigung oder Löschung einzuräumen.

Schrems hatte zuvor bereits dem Facebook-Konzern Meta in zwei Klagen das Fürchten gelehrt und dabei zweimal vor dem Europäischen Gerichtshof wichtige Datenabkommen zwischen den USA und Europa gekippt.

In der Auseinandersetzung mit ChatGPT-Entwickler OpenAI wirft Noyb dem US-Unternehmen vor, den Menschen in Europa ihre Rechte nach der DSGVO zu verweigern. Im konkreten Fall, in dem es auch um ein falsches Geburtsdatum ging, habe OpenAI damit argumentiert, dass eine Korrektur der Daten nicht möglich sei. Man könne zwar Daten bei bestimmten Anfragen blockieren. Open AI präsentiert zwei Möglichkeiten: entweder werden alle Daten von dem Antragssteller ausgeblendet (nicht gelöscht), oder es passiert eben nichts und das falsche Datum bleibt stehen.

„ChatGPT kann Informationen nicht korrigieren, kann Informationen nicht selektiv sperren und jede betroffene Person muss einfach mit dieser Situation leben“, so die Beschwerdegegnerin.

Was tut OpenAI Richtigstellung der Daten zu garantieren?

Noyb warf OpenAI weiterhin vor, nicht angemessen auf das Auskunftsersuchen des Beschwerdeführers reagiert zu haben. Obwohl die DSGVO den Nutzerinnen und Nutzern das Recht einräume, eine Kopie aller persönlichen Daten zu verlangen, habe es OpenAI versäumt die verarbeiteten Daten, ihre Quellen oder Empfänger offenzulegen.

Maartje de Graaf, Datenschutzjuristin bei Noyb, sagte, die Verpflichtung, einem Auskunftsersuchen nachzukommen, gelte für alle Unternehmen. „Es ist selbstverständlich möglich, die verwendeten Trainingsdaten zu protokollieren, um zumindest eine Vorstellung von den Informationsquellen zu erhalten. Es scheint, dass mit jeder ‚Innovation‘ eine andere Gruppe von Unternehmen meint, dass ihre Produkte nicht mit dem Gesetz übereinstimmen müssen.“

Noyb und der Betroffene forderten nun die österreichische Datenschutzbehörde (DSB) zu einer Untersuchung der Datenverarbeitungspraktiken von OpenAI auf. Von besonderem Interesse sei dabei die Frage, welche Maßnahmen das Start-up zur Sicherstellung der Richtigkeit persönlicher Daten getroffen habe. Gegen OpenAI müsse ein Bußgeld verhängt werden, um die zukünftige Einhaltung der Vorschriften sicherzustellen.

Pro-Forma Büro in Irland?

Noyb wirft in der Beschwerde dem US-Unternehmen zudem auch vor, erst ein Jahr nach dem internationalen Erfolg in Europa ein Büro eröffnet zu haben. Zeitlich wird hier ein Konnex zu den von Italien angestrengten Untersuchungen und Bemühungen um ein Verbot gezogen. Zum in Dublin eröffneten Büro heißt es in dem Schreiben: „Es ist nicht ersichtlich, dass in Irland auch eine unternehmerische Tätigkeit ausgeübt, geschweige denn eine wesentliche Entscheidungsbefugnis über die betreffende Verarbeitung (das ChatGPT Large Language Model) vorgenommen wird.“ (stein)

Lesen Sie mehr zu diesen Themen:


Dieser Browser wird nicht mehr unterstützt
Bitte wechseln Sie zu einem unterstützten Browser wie Chrome, Firefox, Safari oder Edge.