Steuern

Finanzminister Brunner schickt Abgabenänderungsgesetz in Begutachtung

Finanzminister Brunner erhofft sich durch das neue Abgabenänderungsgesetz Vereinfachungen.
Finanzminister Brunner erhofft sich durch das neue Abgabenänderungsgesetz Vereinfachungen.Reuters / Leonhard Foeger
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Das Paket soll eine Steuerbefreiung für Lebensmittelspenden bringen, sowie Erleichterungen für die antragslose Arbeitnehmerveranlagung, für Start-ups und Kleinunternehmen.

Finanzminister Magnus Brunner (ÖVP) hat am Freitag das Abgabenänderungsgesetz in Begutachtung geschickt, das ein paar Erleichterungen für Steuerzahlerinnen und -zahler bringen soll. Im Paket enthalten sind die Steuerbefreiung für Lebensmittelspenden, Erleichterungen gibt es bei der antragslosen Arbeitnehmerveranlagung, für Start-ups und für Kleinunternehmen.

Die Steuerbefreiung für Lebensmittelspenden wurde möglich, weil sich die entsprechenden EU-rechtlichen Grundlagen zur Umsatzsteuer geändert haben. Konkret wird nach dem Begutachtungsvorschlag künftig eine Steuerbefreiung bei Lebensmittelspenden an Einrichtungen, die mildtätige Zwecke verfolgen, eingeführt. Das bedeutet, dass ab 2025 für die Entnahme von Lebensmitteln keine Umsatzsteuer mehr zu bezahlen ist, wenn die Lebensmittel an eine begünstigte Einrichtung gespendet werden.

Erleichterungen bei antragsloser Arbeitnehmerveranlagung

Weitere Erleichterungen soll es bei der antragslosen Arbeitnehmerveranlagung geben, die unter bestimmten Voraussetzungen die Auszahlung einer Steuergutschrift ermöglicht, ohne eine Steuererklärung abgeben zu müssen. Geltend ab dem Veranlagungsjahr 2024 ist das Vorliegen eines Pflichtveranlagungstatbestandes grundsätzlich kein Hindernis mehr. Ist beispielsweise eine Arbeitnehmerin oder ein Arbeitnehmer in einem Jahr für zwei verschiedene Arbeitgeber tätig, schließt das die automatische Auszahlung einer Steuergutschrift nicht aus.

Eine Ergänzung wird auch für das mit Jahresanfang eingeführte Modell der Start-up-Mitarbeiterbeteiligung vorgenommen. Virtuelle Geschäftsanteile, sogenannte „phantom shares“, wurden in den letzten Jahren zunehmend vor allem im Bereich von Start-ups als Belohnungs- und Mitarbeiterbindungsinstrument eingesetzt. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erhalten dabei einen vertraglichen Anspruch auf Gewinnbeteiligung, steuerlich liegt Arbeitslohn vor. Nun soll ermöglicht werden, solche virtuellen Anteile in das neue Regime der Start-up-Mitarbeiterbeteiligungen zu überführen.

Für digitale Beilagen, die einer Behörde zuvor schon in Papierform übermittelt wurden, entfallen künftig die Gebühren, sieht der Begutachtungsentwurf zum Abgabenänderungsgesetz außerdem vor. Auch Neuerungen für Kleinunternehmen sind ab 2025 vorgesehen: Unter anderem erhalten diese die Möglichkeit einer vereinfachten Rechnungsausstellung, unabhängig vom ausgewiesenen Rechnungsbetrag. So können etwa Angaben wie jene des Leistungsempfängers, eine laufende Rechnungsnummer oder die UID-Nummer entfallen. Finanzminister Brunner erhofft sich durch das neue Abgabenänderungsgesetz „Vereinfachungen, weniger Bürokratie und weniger Gebühren“. (APA)

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