Tierschutz: Käfighaltung von Kaninchen teilweise verboten

Die Novelle des Tierschutzgesetzes passierte den Gesundheitsausschuss.

WIEN (red./APA). Ab 1. Jänner 2008 wird ein neues Tierschutzgesetz in Kraft treten. Die Käfighaltung von Kaninchen zur Fleischgewinnung soll 2012 verboten werden. Ab 2008 wird der Verkauf von Hunden und Katzen an öffentlichen Plätzen sowie im Internet verboten.Jeder Züchter bzw. Verkäufer von Tieren muss sich ab 2008 behördlich registrieren lassen. Hingegen soll der Handel mit Katzen und Hunden im Zoofachgeschäft unter Beaufsichtigung von Betreuungsärzten wieder erlaubt werden.

Bei sogenannten Qualzüchtungen – etwa zu kurz gezüchteten Nasen – müssen innerhalb der nächsten zehn Jahre Rückzüchtugen erfolgen. Neu ist auch die verpflichtende Kennzeichnung von Hunden mit einen Chip, die Ende 2009 in Kraft tritt.

SPÖ-Tierschutzsprecher Dietmar Keck meinte, man sei das erste Land mit einem Verbot zur Käfighaltung von Kaninchen. Außerdem lobte er die strengen Auflagen für den Handel mit Hunden und Katzen in Zoofachgeschäften.

Protest vor dem Parlament

Grün-Abgeordnete Brigid Weinzinger hält die Novelle für eine „Ohrfeige für das Tierschutzrecht“. Denn der Ausstieg aus der Käfighaltung gelte nicht für jene Kaninchen, die zur Pelzzucht gehalten werden. Außerdem seien nach dem 1. Jänner 2005 gebaute Käfige noch bis 2020 legal verwendbar. Die Grünen beantragten ein generelles Verbot der Pelztierzuchthaltung.

Vor dem Parlament gab es am Freitag Proteste. Tierschützer machten vor dem Hohen Haus in Kaninchenkostümen und in einem überdimensionalen Käfig auf die ihrer Meinung nach unzureichenden Maßnahmen aufmerksam.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 24.11.2007)

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