Erstmals in der zweiten Republik unterschrieb der Bundespräsident ein Gesetz nicht: Keine Beurkundung der Gewerbeordnungs-Novelle wegen rückwirkender Strafbestimmung
Erstmals in der Geschichte der Zweiten Republik verweigerte der Bundespräsident seine Unterschrift: Ein von Nationalrat und Bundesrat abgesegnetes Gesetz wurde nicht unterzeichnet. Bundespräsident Heinz Fischer beurkundete die Novelle der Gewerbeverordnung nicht, da dessen Zustandekommen verfassungswidrig sei. Das teilte die Präsidentschaftskanzlei mit.
Im Gesetzesbeschluss ist eine Verwaltungsstrafbestimmung enthalten, die noch vor dem Termin der Gesetzeskundmachung in Kraft treten sollte. Rückwirkende Strafbestimmungen sind in Österreich jedoch unzulässig.
Einer neuerlichen Beschlussfassung über die Novellierung der Gewerbeordnung ohne rückwirkende Strafbestimmung stehe rechtlich nichts im Wege, heißt es in der Aussendung der Präsidentschaftskanzlei.
(APA)