Mehr Lehrlinge zur Uni

Viele Wege führen zum Hochschulstudium.

WIEN (ewi). Etwa 3000 Lehrlinge pro Jahr (von insgesamt 128.000 in allen Jahrgängen) werden an der künftig veränderten Berufsreifeprüfung interessiert sein. Diese Schätzung trifft das Unterrichtsministerium, das am Montag eine Novelle zum Berufsreifeprüfungsgesetz – besser bekannt unter dem Stichwort „Lehre mit Matura“ – aussandte. Neu in der Novelle: Teilprüfungen über den Fachbereich können auch als Projektarbeit abgelegt werden, zur ersten Prüfung kann man schon vor der Vollendung des 17. Lebensjahres antreten, außerdem wird es künftig eine zusätzliche mündliche Deutschprüfung geben. Nach wie vor darf die letzte Prüfung erst nach Vollendung des 19. Lebensjahres absolviert werden.

Die Berechtigung für die Uni ist über fünf Wege zu erreichen:
•„Normale“ Matura an einer höheren Schule (AHS, BHS).
•Matura am BG, BRG und Wirtschaftskundlichen BRG für Berufstätige (vierjährige Abendschule); wie die AHS und BHS kostenfrei.
•Externistenmatura, etwa über eine Maturaschule. Die Reifeprüfung wird an einer höheren Schule abgelegt; kostenpflichtig.
•Studienberechtigungsprüfung an einer bestimmten Universität. Verlangt werden Prüfungen in fünf Fächern, die Vereinbarung erfolgt mit einer bestimmten Uni-Studienrichtung. Die Prüfung erfolgt an dieser Uni, das Studium kann nur an dieser Universität absolviert werden. Volkshochschulen und Erwachsenenbildungseinrichtungen bieten Kurse an; kostenpflichtig.
•Berufsreifeprüfung, wobei man an einer BHS in vier Fächern antreten muss: Deutsch, Mathematik, lebende Fremdsprache (Englisch) und das gewählte Fachgebiet. Das Studium ist nur in dem Fachgebiet möglich. Derzeit ist das Vorbereitungsstudium noch kostenpflichtig, es ist aber ein gebührenfreier Zugang in Planung.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 08.04.2008)

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