Grüne fordern Entlastung einkommensschwacher Arbeitnehmer

Rund 2,8 Millionen Menschen würden von der geplanten Steuerreform nicht profitieren, kritisieren die Grünen.

Der Grüne Budgetsprecher Bruno Rossmann hat am Mittwoch Vorschläge zur Entlastung besonders einkommensschwacher Arbeitnehmer vorgelegt. So sollen zum einen bei der Familienförderung bestehende Geld- zu Sachleistungen umgeschichtet werden. Außerdem ist er für die Entlastung nicht lohnsteuerpflichtiger Arbeitnehmer im Rahmen der Steuerreform - etwa durch geringere Sozialversicherungsbeiträge.

Insgesamt wären rund 2,8 Millionen Menschen von der kommenden Steuerreform nicht betroffen, schätzt Rossmann. Rund 1,4 Mio. unselbstständig Beschäftigte sowie 1,1 Mio. Pensionisten, würden ein zu geringes Jahreseinkommen erwirtschaften, um lohnsteuerpflichtig zu sein. Dazu kämen etwa 300.000 nicht einkommenssteuerpflichtige Selbstständige. "Diese große Gruppe wird von der Steuerentlastung mit genau Null Euro profitieren", kritisierte Rossmann.

Besonders betroffen seien Frauen. Diesen würde mehr Kinderbetreuungseinrichtungen wesentlich eher zu Gute kommen, als etwa Freibeträge oder lange Karenzzeiten, meinte Rossmann. Die Schaffung von 80.000 Kinderbetreuungsplätzen würde Kosten von 400 bis 450 Mio. Euro pro Jahr bedeuten, erneuerte er die langjährige Forderung der Grünen. Finanzieren wollen die Grünen dies durch eine Änderung beim Kindergeld sowie durch die Streichung des Kinderfreibetrags und der steuerlichen Absetzbarkeit von Kinderbetreuungskosten. Die derzeit bestehenden fünf Modelle beim Kinderbetreuungsgeld sollten auf ein bis zwei Modelle reduziert werden und "vom Zeitausmaß etwas zurückgehen", forderte Rossmann.

Nichtlohnsteuerpflichtige Arbeitnehmer sollen im Rahmen der Steuerreform zudem monatlich um 15 bis 20 Euro entlastet werden - ein ähnliches Ausmaß, wie es Steuerpflichtige an der Grenze zur Steuerpflicht durch die Senkung des Eingangssteuersatzes von 36,5 auf 25 Prozent entlasten würde. Die Kosten in Höhe von 500 bis 650 Mio. Euro auslösen seien in die Tarifüberlegungen einzubauen. Umsetzen könne man diese Entlastung entweder durch Freibeträge bei den Sozialversicherungsbeiträgen oder durch eine Negativsteuer.

(APA)

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