Digitales Erbe: Facebook lässt Nachlassverwalter bestimmen

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Künftig sollen Nutzer bestimmen können, wer sich nach dem Ableben um das Profil kümmert. Vorerst ist diese Funktion aber nur in den USA verfügbar.

Wenn ein Mensch stirbt, sind Emails und Profile in sozialen Netzwerken wohl eher das Letzte worum sich Angehörige und Freunde kümmern. Doch was passiert mit dem sogenannten "digitalen Nachlass"? Ausgerechnet Facebook hat sich darüber Gedanken gemacht. Künftig können Facebook-Nutzer eine Person bestimmen, die sich nach dem Tod um das Profil kümmert. 

Diese Person, egal ob Freunde oder Verwandte, hat dann Zugriff auf das gesamte Profil und kann dieses weiterführen. Bislang wurden Konten eingefroren, sobald Facebook über das Ableben des Nutzers informiert wurde. Ein Vorgehen, das nicht überall Anklang fand. Einige Nutzer monierten, dass sie die das Profil als eine Art Gedenkstätte weiterführen wollten. Es besteht aber auch die Möglichkeit, dass man das Profil zur Gänze löschen lässt.

Vollen Zugriff auf das Profil erhält der Nachlassverwalter aber nach Aussagen Facebooks nicht. Zwar können Bilder und Einträge heruntergeladen werden, aber auf die privaten Nachrichten hätte die benannte Person keinen Zugriff.

Digitaler Nachlass muss geregelt sein

Immer mehr Dinge des alltäglichen Lebens werden online erledigt. Von der täglichen Korrespondenz hin bis zu Einkäufen und Banktransaktionen. Bei allen Diensten sind Zugangsdaten und Passwörter nötig, um sie einfach und unkompliziert abmelden zu können. Zudem müssen Verwandte beziehungsweise Vertrauenspersonen wissen, welche Abos und Konten gekündigt werden müssen.

Wie auch bei einem Testament werden dafür einige Daten benötigt. So müssen die Hinterbliebenen im Besitz folgender Informationen sein:

  • Vor- und Nachnamen der betroffenen Person
  • Konto-Daten (Username und Passwort)
  • Webadressen zu den entsprechenden Konten
  • Sterbeurkunde
  • Einantwortungsurkunde (in manchen Fällen)

Sollte der Nachlass nicht geklärt sein, wird es für die Hinterbliebenen langwierig und kompliziert. Im schlimmsten Fall kann es sogar teuer werden, wenn nicht rechtzeitig herausgefunden werden kann, welche regelmäßigen Verpflichtungen der Verstorbene noch hat.

(bg)

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