Strafrechts-Reform: "Liebesbeziehungen nicht kriminalisiert"

StGB-Reform: Heinisch-Hosek zufrieden
StGB-Reform: Heinisch-Hosek zufrieden APA/GEORG HOCHMUTH
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Frauenministerin Gabriele Heinisch-Hosek verteidigt die geplante Ausweitung des Belästigungs-Paragrafen.

Frauenministerin Gabriele Heinisch-Hosek (SPÖ) zeigt sich zufrieden mit der vom Justizministerium in Begutachtung geschickten Ausweitung des Paragraph 218 StGB („Sexuelle Belästigung und öffentliche geschlechtliche Handlungen“). Die geplante Formulierung war ja zuletzt von Strafrechtlern kritisiert worden.

Man wolle nicht die Anbahnung einer Liebesbeziehung kriminalisieren, betonte Heinisch-Hosek. Sexuelle Belästigung sei kein Kavaliersdelikt, über das man hinweg sehen könne. Die Ministerin will Frauen Mut machen und darauf hinweisen, dass die Möglichkeit zu einer Anzeige besteht.

Dass "körperliche Belästigung im Bereich der sexuellen Sphäre" mit der kommenden Strafrechtsreform verboten werden soll, stößt bei Strafrechtlern auf Widerstand. Katharina Beclin, Assistenzprofessorin am Institut für Strafrecht an der Universität Wien, sieht dies anders. Die Formulierung "gleichwertig mit einer geschlechtlichen Handlung" scheint ihr "zu eng gefasst". Ein "Klaps" auf den Po wäre damit unter Umständen gar noch nicht erfasst. Beclin forderte daher bei einem Hintergrundgespräch im Frauenministerium die Bezeichnung "nahekommend" statt "gleichwertig".

Den geplanten Strafrahmen von sechs Monaten Haft oder einer Geldstrafe von 360 Tagsätzen hält die Juristin für angemessen. Klar sei, dass diese Fälle oft in einer Diversion geklärt werden. Sie verwies aber auf den bewusstseinsbildenden Effekt, dass ein körperlicher Übergriff auf eine andere Person mit einem Belästigungsvorsatz nicht toleriert werden könne und in das gerichtliche Strafrecht gehöre.

Bedenken der Kollegen, dass nun auch Umarmungen zur Begrüßung oder Berührungen beim Tanzen unter den Paragrafen fallen könnten, teilt Beclin nicht. Gerade beim Tanzen willigt man etwa einer Aufforderung ein und nimmt die Tanzhaltung ein. Sie verwies aber darauf, dass auch eine Umarmung in Extremfällen Belästigung sein kann. Beclin wird ihre Position in einer Stellungnahme im derzeit laufenden Begutachtungsverfahren einbringen.

(APA)

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