"Buchhalter von Auschwitz" ist verhandlungsfähig

Lüneburger Auschwitz-Prozess gegen SS-Buchhalter unterbrochen
Lüneburger Auschwitz-Prozess gegen SS-Buchhalter unterbrochenAPA/EPA/Philipp Schulze
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Der 93-jährige Angeklagte erschien vergangene Woche nicht zum Prozess, nun liegt eine ärztliche Stellungnahme vor.

Der deutsche Auschwitz-Prozess gegen den ehemaligen SS-Mann Oskar Gröning kann fortgesetzt werden. Das teilte eine Sprecherin des Landgerichts Lüneburg am Montag mit. Das Verfahren war am Donnerstag unterbrochen worden, weil der 93-jährige Angeklagte aus gesundheitlichen Gründen nicht erschienen war.

Nach der mittlerweile vorliegenden ärztlichen Stellungnahme des vom Gericht beauftragten Sachverständigen könne die Hauptverhandlung gegen Gröning an diesem Dienstag aber wie geplant fortgesetzt werden, hieß es am Montag.

Der ehemalige Waffen-SS-Angehörige Gröning ist angeklagt, als Mitglied der Verwaltung des Konzentrations- und Vernichtungslagerkomplexes von Auschwitz während des Zweiten Weltkriegs am Holocaust mitgewirkt zu haben. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm Beihilfe zum Mord in mindestens 300.000 Fällen vor, weil er im Frühsommer 1944 während der sogenannten Ungarn-Aktion das Geld der getöteten jüdischen Opfer verbucht sowie bei einigen Gelegenheiten deren Gepäck bewacht haben soll. Er wird daher auch "Buchhalter von Auschwitz" genannt.

Gröning hatte zum Prozessauftakt ausführlich zu seiner Zeit in Auschwitz ausgesagt und sein Wissen über den dort verübten Völkermord eingeräumt. Er fühle sich "moralisch mitschuldig" am damaligen Tod von Millionen Menschen. Eine eigene strafrechtliche Schuld räumte der Rentner aber ausdrücklich nicht ein.

(APA/AFP)

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