Strafsenat stellt Verfahren gegen Hinteregger ein

(c) GEPA pictures (GEPA pictures/ Oliver Lerch)
  • Drucken

Der Senat bezeichnet den Ausschluss von Martin Hinteregger in Altach als Fehlentscheidung. Der Salzburg-Spieler ist wieder spielberechtigt.

Der Senat 1 der Österreichischen Fußball-Bundesliga hat das Verfahren gegen Martin Hinteregger von FC Red Bull Salzburg eingestellt. Man sei nach Prüfung des Sachverhaltes zu der Auffassung gelangt, dass es sich beim Ausschluss um eine offensichtlich falsche Entscheidung handelte. Dies habe Schiedsrichter Manuel Schüttengruber in seinem Bericht bestätigt, teilte die Bundesliga mit.

Hinteregger hatte am Samstag im Bundesligaspiel gegen Altach eine Rote Karte gesehen, das führt normalerweise automatisch zu einer Sperre. "Gemäß § 18 iVm § 5 der ÖFB-Rechtspflegeordnung hat der zuständige Strafausschuss (im Falle der Bundesliga der Senat 1) die Möglichkeit, ausschließlich bei offensichtlich falschen Disziplinarentscheidungen des Schiedsrichters korrigierend oder ergänzend tätig zu werden", hieß es dazu erklärend in der Aussendung der Bundesliga. Hinteregger ist damit am Mittwoch in der Partie bei Sturm Graz spielberechtigt.

"Die Einstellung des Verfahrens kam nur aus dem Grund infrage, da sowohl Schiedsrichter Schüttengruber seine Fehlentscheidung im Bericht bestätigt hat, als auch die TV-Bilder dies ganz klar darlegten. Es handelte sich daher nicht nur um eine strittige Szene, sondern zweifelsfrei um einen offensichtlichen Irrtum, weshalb der Senat 1 von der automatischen Spielsperre Abstand nehmen konnte", meinte Bundesliga-Vorstand Christian Ebenbauer.

Einen vergleichbaren Fall habe es in Österreich bereits in der Saison 2001/02 nach einem Spielausschluss von Krzysztof Ratajczyk gegeben, auch international seien solche Entscheidungen unter anderem schon in Deutschland, England und von der UEFA getroffen worden.

(APA)

Lesen Sie mehr zu diesen Themen:

Mehr erfahren


Dieser Browser wird nicht mehr unterstützt
Bitte wechseln Sie zu einem unterstützten Browser wie Chrome, Firefox, Safari oder Edge.