Wenn im Internet der Kongress der Empörten tanzt

Die Jagd auf abweichende Ansichten nimmt immer groteskere Formen an.

Sie liegen im Schatten, blinzeln der Sonne entgegen, hecheln zur Abkühlung. Mit viel Tagesfreizeit, stets aufmerksam, immer bereit, loszuschlagen. Plötzlich, wie aus dem Nichts, erhebt sich einer und beginnt, wild zu kläffen. Die anderen aus der Meute schnellen ebenfalls hoch, erheben sich zu wütendem Geheul und jagen wie von Sinnen die Straße hinunter, mächtig Staub aufwirbelnd.

Bis dann, nach der desperaten Jagd, die Meute wieder zur Ruhe kommt, sich dabei gegenseitig anblickend, wie um zu fragen: Was war eigentlich der Grund? Keine Ahnung, scheinen die Blicke zu sagen. Daraufhin lässt sich die Meute der Moralhunde wieder im Schatten nieder. Bis zum nächsten Sturm der Empörung. Diese Beobachtung teilte ich auf einer Insel in Griechenland, der Heimat der Metapher und der Allegorie.

Seinesgleichen geschieht in den sozialen Netzwerken (Facebook, Twitter) in regelmäßigen, vorhersehbaren Abständen. Soeben kam die Aufforderung, alle „Freunde“ zu eliminieren, die an Postings von HC Strache Gefallen fänden („liken“).Und würde jemand diesem Führer auch nur folgen („followen“),wäre augenblicklich die „Freundschaft“ aufzukündigen. Danke für die Empfehlung!

„Geben Sie Gedankenfreiheit, Sire!“, möchte ich entgegnen, unterlasse dies aber, weil: siehe oben. Immerhin habe ich es, nach einem Gastkommentar wie diesem, schon auf die Plattform der politisch korrekten Jagdgesellschaft „Stoppt die Rechten“ gebracht. Und die Internet-Suchmaschine Google weigert sich beharrlich, diese unehrenhafte Verknüpfung zu eliminieren.

Hasspostings werden strafbar

Jedoch, hat die verbitterte Suche nach Abweichlern, Andersdenkenden nicht auch etwas von einer Hatz? Hasspostings, Cybermobbing, Internethetze gelten als Straftatbestand. Anfang Juli hat der Nationalrat eine Verschärfung beschlossen, die 2016 in Kraft tritt. Der gefährlichen Gesinnung wird nun (eh wie immer) der Kampf angesagt. Die hasserfüllte Sprache soll nun der Vergangenheit angehören (auch wie immer).

Wer hat die Deutungshoheit?

Cybermobbing (§107c) gilt als Offizialdelikt, die Staatsanwaltschaft muss nach einer gefährlichen Drohung tätig werden: „Wer im Wege einer Telekommunikation“ Mitmenschen „in ihrer Lebensführung unzumutbar“ beeinträchtigt, kann zu einem Jahr Haft oder einer Geldstrafe verurteilt werden. Aber nur diejenigen auf der falschen Seite. Denn die richtige Seite verfügt über die Deutungshoheit. Oder frei nach Bürgermeister Lueger: Wer ein Hetzer ist, bestimmen wir.

Also Gesinnungsprüfung. Denn eine Verhetzung, sobald der Vorsatz nachzuweisen ist, ist mit einem Strafrahmen von bis zu zwei Jahren Haft bedroht.

Beispiel gefällig: Als „Christels Lied“ mit der Zeile „Das gibt's nur einmal, das kommt nie wieder“ für einen TV-Werbespot eingesetzt wurde, legten die Blogwächter der Jetztzeit los. Für das von Lilian Harvey im Film „Der Kongress tanzt“ (1931) gesungene Stück war wieder Nazi-Verdacht angezeigt. Dabei wurden die Urheber des Musikstücks, Werner Richard Heymann und Robert Gilbert, als Juden im Sinn der NS-Gesetze verfemt, verfolgt und mussten 1933 emigrieren.

Die Zeit wird zeigen, wem früher der Atem ausgeht: den Politkommissaren – wie jener Frau eines berühmten Waffenlobbyisten, die die Bundeshymne einer verdienten Jahrhundertautorin verändert hat – oder den Rebellen im Volk, die die Gesangsgefolgschaft verweigern und die Hymne singen wie seit eh und je. Da können die Moralhunde noch so laut kläffen und die verstaubten Straßen ihrer ideologisch verbrämten Gedankenwelt hinunterjagen...

Karl Weidinger (*1962) lebt als Schriftsteller und Übersetzer in Wien und im Burgenland.

Sein Anliegen ist die Gesellschaftskritik.

E-Mails an:debatte@diepresse.com

("Die Presse", Print-Ausgabe, 29.07.2015)

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