Kassenpflicht: Kommen jetzt die Bitcoins?

Neue Sicherheitsverordnung schafft auch neue, innovative Möglichkeiten.

Dass die Registrierkassa samt Belegerteilungspflicht für nahezu alle Unternehmen, die Bareinkünfte (dazu zählen auch Bankomat oder Kreditkarte) erzielen, ab 1. 1. 2016 kommt, ist bekannt, damit erhofft sich der Fiskus jährliche Mehreinnahmen von 900 Millionen Euro. Viele Unternehmen, die bisher keine Registrierkassa hatten, werden sich eine zulegen müssen. Grundsätzlich ist das eine wünschenswerte Maßnahme.

Weniger bekannt, aber wohl viel umstrittener ist die neue Registrierkassensicherheitsverordnung, mit der ab 1. 1. 2017 alle Kassen sicher gemacht werden sollten. Tatsächlich gab es in der Vergangenheit vereinzelte Manipulationsfälle, dadurch gibt es auch in vielen Nachbarländern bereits die Fiskalisierung, wodurch jeder Kassenbon mit einem Code, der eine Löschung oder Veränderung unmöglich machen soll, versehen wird.

Auch in Österreich wird dies ab 2017 kommen. Dabei wird ein völlig neues System eingeführt, weswegen die Kassensoftware in jedem Fall umgeschrieben werden muss. Keine einzige derzeit in Einsatz befindliche Registrierkassa wird dann ohne Änderungen verwendet werden dürfen, im Regelfall wird wohl ein Neukauf oder ein Software-Upgrade nötig sein.

Wie sich dieses System in der Praxis bewährt, kann noch nicht abgeschätzt werden. Klar ist, dass durch all die begangenen Kompromisse das eigentliche Ziel, die Kassen manipulationssicher zu machen, etwas aus den Augen verloren wurde. Eigentlich alle bekannten Manipulationsfälle der letzten Jahre werden weiter möglich sein.

Viel Bürokratismus wird also eingeführt und wohl alle Unternehmer treffen. Eigentlich nur fast alle – die Barumsatzverordnung wird wenige Ausnahmen definieren, etwa eine für Betriebe, die ausschließlich Umsätze, bei denen keine Gegenleistung durch Bezahlung mit Bargeld unmittelbar an den Leistungsbringer erfolgt, tätigen. Ersten Informationen nach soll für diese Betriebe die Registrierkassenpflicht ganz einfach nicht gelten.

Die grundsätzliche Motivation dahinter sind Onlineshops, also Betriebe, bei denen tatsächlich kein Bargeld (sehr wohl aber „Bareinkünfte“ mit Kreditkarten) im Spiel ist. Dies wird auch nötig sein, da die notwendige Sicherheitsmaßnahme auf Hardware basiert und viele Webshop-Betreiber gar keinen physischen Zugang zu deren Server haben und somit die Hardware „anstecken“ könnten.

Bitcoins sind kein Bargeld

Aber auch für andere könnte diese Regelung Lücken aufmachen, nämlich für jene, die Bitcoins als Zahlungsmittel akzeptieren. Bitcoins sind laut Rechtsauskunft des Ministeriums kein Bargeld. Wenn also in einem Geschäft nur mit Bitcoins bezahlt werden kann, dann benötigt dieses auch keine Registrierkassa nach derzeitigem Stand.

Fraglich, ob dies so gewünscht war, aber vielleicht eine Chance, die durchaus aufgegriffen werden sollte. Noch gibt es kaum Geschäfte in Österreich, die Bitcoins akzeptieren, und nur ganz wenige Bitcoin-Bankomaten. Auch wenn diese virtuelle Währung sicherlich umstritten ist, ist sie auch eine Chance.

Bitcoins sind unabhängig von globaler und lokaler Finanzpolitik, unterliegen nicht der Inflation und können durchaus als digitales Gold gesehen werden. Sowohl für Gold als auch für Bitcoins gilt, dass es selten, unverwüstlich und nicht zu fälschen ist, nur lassen sich Bitcoins viel leichter transportieren.

Ebenso ist die Sicherheit von Bitcoins durchaus gegeben. Auch wenn sie anonyme Zahlungen im Internet ermöglichen, können Ermittlungsbehörden durchaus die Kette der Transaktionen verfolgen. Es muss also kein Widerspruch sein, Bitcoins aus der Registrierkassenpflicht auszunehmen, sicherlich wäre es aber ein innovativer Schritt.

Der Autor ist Abteilungsleiter für Software-Entwicklung und Prokurist bei BMD-Systemhaus in Steyr sowie gerichtlich zertifizierter Sachverständiger, u. a. für Kassensoftware.
E-Mails an:debatte@diepresse.com

("Die Presse", Print-Ausgabe, 13.08.2015)

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