Kärnten: Proporz wird abgeschafft, Opposition gestärkt

Peter Kaiser, Landeshauptmann von Kärnten
Peter Kaiser, Landeshauptmann von KärntenDie Presse
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Künftig braucht es für die Abwahl eines Regierungsmitgliedes nur noch eine einfache Mehrheit im Landtag.

SPÖ, ÖVP und Grüne haben sich auf eine Reform der Kärntner Landesverfassung geeinigt. Kernpunkt ist die Abschaffung des Proporzes in der Landesregierung. Ein entsprechender Beschluss wurde am Donnerstag im Rechts- und Verfassungsausschuss gefasst. Landeshauptmann Peter Kaiser (SPÖ) sprach ebenso von einem historischen Tag für Kärnten wie ÖVP-Obmann Christian Benger und Grün-Landesrat Rolf Holub.

Mit der Reform werde die Gewaltentrennung zwischen Regierung und Landtag gestärkt, unterstrich Kaiser vor Journalisten, sie bringe generell mehr Demokratie, auch durch die Stärkung von Minderheitenrechten im Landesparlament. Benger betonte, man erfülle nun das, was die Regierungskoalition bei Amtsantritt versprochen habe und habe den Weg geebnet für ein modernes System. Holub wies darauf hin, dass er die Abschaffung des Proporzes bereits 2003 gefordert habe, als Abgeordneter habe er leidvoll erfahren, wie intransparent das alte System sei.

Zwei-Drittel-Anwesenheitsquorum fällt

Künftig braucht es etwa für die Abwahl eines Regierungsmitgliedes nur noch eine einfache Mehrheit im Landtag, bisher ist eine Zweidrittelmehrheit nötig. Ebenso gestrichen wurde das Zwei-Drittel-Anwesenheitsquorum für den Beschluss der Selbstauflösung des Landesparlaments. Bundesräte erhalten im Landtag ebenso ein Rederecht wie Europaparlamentarier und der Rechnungshofpräsident. Vier Abgeordnete können beantragen, dass ein Regierungsmitglied im Plenum erscheinen muss, ein Drittel der Mandatare muss dem zustimmen, dann ist das Regierungsmitglied verpflichtet, binnen vier Stunden Rede und Antwort zu stehen. Neu ist auch die Möglichkeit, dass der Landtag Volksbefragungen anordnen kann, ebenso die Einsetzung von U-Ausschüssen als Minderheitenrecht. Die Zahl der Abgeordneten wurde nicht geändert, bei der Zahl der Regierungsmitglieder heißt es "fünf bis sieben", womit ein gewisser Spielraum bleibt.

Lange in Diskussion stand die Nennung der slowenischen Volksgruppe in der neuen Verfassung. Letztlich einigte man sich auf folgende Formulierung: "Das Land Kärnten bekennt sich zu seiner gewachsenen sprachlichen und kulturellen Vielfalt. Sprache und Kultur, Traditionen und kulturelles Erbe sind zu achten, zu sichern und zu fördern. Die Fürsorge des Landes und der Gemeinden gilt den deutsch- und slowenischsprachigen Landsleuten gleichermaßen." Das BZÖ zeigte sich ob dieser Formulierung erzürnt und forderte in einer Aussendung eine Volksbefragung zu dem Thema.

Team Stronach "mit Vorbehalten zugestimmt"

Der Ausschussvorsitzende Andreas Scherwitzl (SPÖ) erklärte, die Freiheitlichen hätten im Ausschuss gegen die Reform gestimmt, das Team Stronach habe "mit Vorbehalten zugestimmt". Kommende Woche soll der Antrag im Landtag beschlossen werden. Dann muss die Regierung einen Gesetzesentwurf ausarbeiten und dem Ausschuss zuleiten. Nach einem "ausführlichen Begutachtungsverfahren", bei dem Änderungen in Detailfragen durchaus noch möglich seien, werde das Gesetz dann im kommenden Jahr beschlossen. Die Kernpunkte der Reform würden aber nicht mehr angetastet, betonten Rot, Schwarz und Grün.

(APA)

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