Gewerkschaft will Zahl der All-in-Verträge eindämmen

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Trotz einer neuen Gesetzesregelung fordert GPA-Chef Katzian noch eine Flut von weiteren Normierungen. Ein "All-In-Rechner" soll mehr Transparenz bringen.

Die sogenannten All-In-Verträge sind der Gewerkschaft GPA-djp schon seit langem ein Dorn im Auge. Sie sieht Handlungsbedarf bei sogenannten All-In-Verträgen. Für mehr Transparenz haben die Gewerkschaft nun unter www.allinrechner.at ein Online-Werkzeug lanciert, das Arbeitnehmern mit solchen Verträgen helfen soll, sich einen Überblick zu verschaffen. Es geht darum, ob die Differenz zum Grundgehalt nicht womöglich eine zu geringe ist.

Schließlich sei ein All-In-Gehalt oft nur auf den ersten Blick von Vorteil, gab GPA-djp-Chef Wolfgang Katzian (SPÖ) am Montag bei einer Pressekonferenz in Wien zu bedenken. Allzu oft sei bei der All-In-Entlohnung nur "schwer nachvollziehbar, wie viele Überstunden und Mehrleistungen damit tatsächlich abgegolten werden".

Anteil im Bauwesen laut AK bei 27 Prozent

Ein erster guter Schritt aus gewerkschaftlicher Sicht ist Katzian zufolge zwar eine seit Ende Vorjahr gültige Gesetzesänderung, die besagt, dass das Grundgehalt bei All-In-Verträgen in Ziffern auszuweisen ist. So werden über die Normalarbeitszeit hinausgehende Pauschalabgeltungen und andere Mehrleistungen sichtbar. Nnicht wirklich transparent sind jedoch die Rechtsfolgen, wenn diese Angabe fehlt: Dann gilt laut Gesetz „ein Ist-Grundgehalt, einschließlich branchen- und ortsüblichen Überzahlungen, wie es am Arbeitsort vergleichbaren Arbeitnehmern von vergleichbaren Arbeitgebern gebührt, als vereinbart“. 

Diese gesetzliche Regelung allein ist der Gewerkschaft aber zu wenig, denn die ursprünglich für Führungskräfte gedachte Pauschalabgeltung sei längst in allen Branchen in allen Ebenen von den Führungsebenen abwärts zu Angestellten und Arbeitern eingezogen. So hätten bereits 18 Prozent der Arbeiter einen All-In-Vertrag, besage der Arbeitsklimaindex der AK Oberösterreich. Im Bauwesen liege der Anteil bei 27 Prozent.

Katzian für mehr Regelungsbedarf

Der "allinrechner.at" mache aber auch bestehende Verträge transparenter. Einige anonyme Angaben zur Beschäftigungssituation reichen, um das Grundgehalt - und vor allem etwaige Gehaltsverluste - zu ermitteln. Unklarheiten sollen Betroffene dann bei ihrem Betriebsrat oder bei GPA-djp-Experten abklären.

Katzian nannte für seine Gewerkschaft eine Vielzahl von Forderungen zu All-In-Verträgen. Vor allem sollen sich All-In-Verträge wie ursprünglich vorgesehen wieder auf Mitarbeiter mit Führungsverantwortung beschränken. Überlegt werde auch - "das ist eine Forderung an uns selbst" - künftig bei KV-Verhandlungen Muster für All-In-Verträge mitzuverhandlen. All-In-Verträge solle es auch nur mit einer "wesentlichen Überzahlung zum branchenüblichen Grundgehalt" geben; dazu gehörten auch regelmäßige Valorisierungen einhergehend mit KV-Erhöhungen. Mitarbeiter sollen zudem "jederzeit die Möglichkeit haben, wieder aus 'All-In' auszusteigen".

All-In-Regelungen sollten laut dem GPA-djp-Chef nur betriebsübliche Arbeitszeiten und -leistungen abdecken. Darüber hinausgehend Leistungen des Arbeitnehmers wie Sonntagsdienste sollen gesondert abgegolten werden. Bleiben müsse den Arbeitnehmern vor allem auch die freie Wahl zwischen Entlohnung auf Einzelstundenbasis oder All-In.

(APA)

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