Pension: Mehr Geld für Frauen ab 60

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SPÖ und ÖVP einigen sich auf Kompromiss, die Pensionskommission wird verkleinert, Reformvorschläge sollen umgesetzt werden. Die EU-Kommission rüffelt.

Wien/Brüssel. Nach fünfeinhalb Stunden Verhandlungen fand die Regierung am Montagabend bei den Pensionen gegen 22.30 Uhr noch einen Kompromiss.

Die Kernpunkte: Für längeres Arbeiten gibt es verstärkte finanzielle Anreize, nach 30 Jahren Arbeit wird die Mindestpension (Ausgleichszulage) auf 1000 Euro statt bisher 882,78 Euro erhöht, eine stark verkleinerte Pensionskommission soll Vorschläge für weitere Reformen machen. Die Regierung muss sonst alternative, gleichwertige Vorschläge dem Nationalrat übermitteln.

Die Pensionsverhandler von SPÖ (Sozialminister Alois Stöger und Arbeiterkammer-Direktor Werner Muhm) und ÖVP (Finanzminister Hans Jörg Schelling und Sozialsprecher August Wöginger) hatten jedenfalls am Montag alle Hände voll zu tun, um bis zum Abend zumindest ein Minipaket statt weitreichender Änderungen bei den Pensionen zu schnüren.

Für Aufsehen sorgte kurz nach 21 Uhr Vizekanzler und ÖVP-Chef Reinhold Mitterlehner, als er ins benachbarte Sozialministerium kam. Kurzfristig wurde daraus eine kleine Gesprächsrunde am Gang, ehe auch er in den Verhandlungssaal ging. Anschließend gab es eine Sitzungsunterbrechung, offenbar um jeweils parteiintern die Kompromissvarianten zu beraten.


Zu dem Paket gehören neben einem Bündel an Maßnahmen, um Bezieher von Rehabilitationsgeld im Berufsleben zu halten und den Zugang zu den Invaliditätspensionen einzudämmen, Anreize, damit Frauen länger berufstätig bleiben. Wenn das passiert, erhalten diese vom 60. bis zum 63. Lebensjahr eine Reduktion der Pensionsbeiträge bis zur Hälfte des sonst üblichen Satzes (Männer: 65 bis 68 Jahre).

Pläne für Mütter


Ebenfalls geplant war, dass die Möglichkeit des Pensionssplittings zwischen Ehepaaren ausgeweitet wird. Bisher konnten Erziehungszeiten bis zum vierten Lebensjahr des Kindes für die Pension geteilt werden, eine Ausweitung bis zum zehnten Lebensjahr war in Diskussion. Nun wird das Pensionssplitting pro Kind für sieben Jahre möglich, maximal aber für 14 Jahre. Außerdem wurde eine schon länger geäußerte Forderung umgesetzt: Mütter, die mit den Berufszeiten nicht auf 15 volle Beitragsjahre kommen, werden zum Füllen der Lücke bis zu sieben Jahre Kindererziehungszeit als pensionsbegründend angerechnet bekommen.

Schon länger steht fest, dass der Schwerpunkt der Änderungen das Rehab-Geld und die Invaliditätspensionen betrifft. Dabei soll durch mehr Prävention und einen bundesweit einheitlichen Vollzug sowie durch den Ausbau von Umschulungen erreicht werden, dass Betroffene ins Arbeitsleben zurückkehren. Dies gilt speziell für Personen mit psychischen Erkrankungen.


Bei zwei weiteren Punkten galt eine Einigung vor den Verhandlungen am Abend als ausgeschlossen. In einem umstrittenen Punkt setzten sich Finanzminister Schelling und die ÖVP durch.

Die bisherige Pensionkommission wird massiv verkleinert, außerdem werden internationale Experten beigezogen. Die Vorschläge der neuen Kommission müssen jedenfalls dem Nationalrat vorgelegt werden oder alternative, gleichwertige Vorschläge der Bundesregierung. „Nichtstun gibt's nicht mehr“, betonte Schelling. Stöger stellte aber klar, dass damit das Primat der Politik aufrecht bleibe und damit nicht der von ÖVP geforderte Automatismus zu tragen komme.

Kritik aus Brüssel


Mitten in die Verhandlungen platzen die Schelte der EU-Kommission. In dem Bericht legt die Kommission die Finger genau auf jene Punkte, bei denen es zwischen ÖVP und SPÖ massive Differenzen gibt: die Koppelung des gesetzlichen Pensionsalters an die Lebenserwartung und die Angleichung des niedrigeren Frauenpensionsalters an jenes der Männer.

In dem Papier wird darauf verwiesen, dass Österreich bereits 2015 empfohlen worden sei, „strukturelle Maßnahmen zur Verbesserung der langfristigen Tragfähigkeit seines Pensionssystems zu ergreifen“. Nun gibt es den nächsten Rüffel: Es gebe „keine Fortschritte“ bei der Koppelung des gesetzlichen Pensionsalters an die Lebenserwartung. Schelling sah sich dadurch in seiner Position bestärkt, mit der letztlich die Politik zu Reformmaßnahmen verpflichtet werden soll.

Zur Gewährleistung der langfristigen Tragfähigkeit des Pensionssystems sieht die Kommission ebenfalls nur „begrenzte Fortschritte“. Das tatsächliche Pensionsantrittsalter sei in Österreich zwar gestiegen, liege aber weiter unter dem gesetzlichen Pensionsalter. Maßnahmen zur Einschränkung der Vorruhestandsregelungen, also der Frühpensionen, müssten sich erst positiv aufs Budget auswirken.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 01.03.2016)

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