Pensionspaket: Teilzeitarbeiterinnen und Mütter profitieren

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PK NACH GIPFELGESPR�CH ZU PENSIONEN: ST�GER/SCHELLING/MUHM(c) APA/ROBERT JAEGER
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Länger arbeiten soll belohnt werden. Aber ÖVP-Seniorenchefin ortet in einem Punkt „Bestrafung“.

Wien. Die Regierung hat mit dem Ergebnis des Pensionsgipfels von Montagabend keine größere Reform fixiert, aber ein Bündel einzelner Maßnahmen vereinbart. Längeres Arbeiten über das gesetzliche Pensionsalter von 60 Jahren bei Frauen und 65 Jahren bei Männern soll durch zusätzliche Anreize den Österreichern schmackhaft gemacht werden. Die Ausgleichszulage (Mindestpension) wird nach 30 Beitragsjahren auf 1000 Euro statt 882,78 Euro brutto im Monat für Alleinstehende erhöht. Die neue Pensionskommission wird von bisher 34 Mitgliedern halbiert. Wie verpflichtend ihre Empfehlungen und Vorschläge künftig sind, wird von Finanzminister Hans Jörg Schelling (ÖVP) und Sozialminister Alois Stöger (SPÖ) unterschiedlich interpretiert (siehe Bericht unten).


Ausgleichszulage: Künftig liegt diese bei 1000 Euro im Monat, wenn jemand 30 Jahre lang gearbeitet, aber dafür nur einen niedrigen Lohn erhalten hat. Die Verhandler rechnen mit 20.000 bis 22.000 Personen, die davon profitieren werden. Es wird vor allem Frauen nützen, die in Teilzeit arbeiten, davon aber nur eine niedrige Pension erhalten, sodass die Differenz des Gesamteinkommens auf 1000 Euro vom Staat ausgeglichen wird. Mehrkosten pro Jahr: 26 Millionen Euro.


Anreize für längeres Arbeiten: Bei Frauen, die vom 60. bis zum 63. Lebensjahr weiterarbeiten und die Pension nicht in Anspruch nehmen, werden die Pensionsbeiträge des Dienstgebers und des Dienstnehmers bis zur Hälfte reduziert. Gleiches gilt für Männer vom 65. bis zum 68. Lebensjahr. Ältere Beschäftigte sollen damit für Unternehmen etwas billiger werden. Beschäftigte erhalten danach eine höhere Pension. Eine längere Senkung über 63 bzw. 68 Jahre hinaus wurde bei den Verhandlungen abgelehnt. Kosten bzw. Einsparungen durch das längere Arbeiten für die Pensionsversicherung können derzeit nicht abgeschätzt werden, weil die Nutzung ungewiss ist.

Pensionskürzung: Anders ist dies, wenn jemand die Pension bis 63 oder 68 in Anspruch nimmt, aber dann ebenfalls wieder voll arbeitet. In diesem Fall kommt es zu einer Kürzung der Pension. Ist das Einkommen neben der Alterspension höher als der Richtsatz für Ausgleichszulagen von knapp 882 Euro oder als die Geringfügigkeitsgrenze von knapp 405 Euro im Monat, wird nur die Hälfte des Betrags angerechnet bis maximal zur Hälfte der Pension. Dieser Punkt löst bei der Chefin des ÖVP-Seniorenbunds, Ingrid Korosec, Protest aus: „Ich finde das wirklich unglaublich.“ Denn dann würden Betroffene, für die in ihren bisherigen Firmen kein Platz mehr sei und die deswegen in Pension seien, bei der späteren Aufnahme einer Arbeit „bestraft“. Sie hoffe daher, dass man diesen Passus bei der gesetzlichen Ausformulierung noch überdenkt.


Mütter und Familien: Für Mütter, die nach 1955 geboren wurden, werden bis zu 96 Monate (acht Jahre) an Kindererziehungszeiten pensionsbegründend angerechnet, sodass sie damit auf insgesamt 15 Jahre kommen. Bei einem freiwilligen Pensionssplittung zwischen Ehepaaren werden künftig sieben statt vier Jahre pro Kind angerechnet (maximal aber 14 Jahre).


Rehageld, Invaliditätspension: Dieser Punkt ist am ausführlichsten im Papier, auch weil die Empfehlungen der Sozialpartner bei ihrem Jahrestreffen in Bad Ischl aus dem Jahr 2011 übernommen wurden. Die Wiedereingliederung in das Arbeitsleben soll vor einer Pensionierung Vorrang haben: Schon nach 28 Tagen im Krankenstand soll es mit Ärzten ein Gespräch über Heilverlauf usw. geben; medizinische und berufliche Rehabilitation werden enger verknüpft. Auf Vorschlag des ÖAAB soll bis Juli 2016 ein Gesetzesvorschlag für die „Wiedereingliederung nach Krankenstand“ vorgelegt werden. (ett)

("Die Presse", Print-Ausgabe, 02.03.2016)

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