Nach Kreditkartenunternehmen Mastercard arbeitet auch der Online-Versandhändler Amazon an der Bestellabwicklung via Selfie.
Auf dem MWC konnte sich "Die Presse" ein Bild von der neuen Bezahlfunktion bei Mastercards Online-Bezahlung machen, die künftig statt der Eingabe eines TAN-Codes eine Bestätigung via "Selfie Pay" ermöglicht. Damit nicht ein Foto zur Umgehung der Schranke genommen werden kann, muss einmal geblinzelt werden. Ein ähnliches Verfahren entwickelt derzeit auch Amazon. Nur ausgereifter. Das geht aus aktuellen Patentanträgen hervor. Im Gegensatz zu Mastercard muss sich beim Selfie zum Beispiel selbst zuzwinkern. Die Software kann aber auch nach anderen Reaktionen fragen.
Damit ist die beim Patentamt eingetragene Software bereits jetzt um einiges sicherer als die von Mastercard vorgestellte Lösung. Zwar muss man zwinkern, um zu beweisen, dass man kein Foto vor die Linse hält, aber die Sicherheitsexperten bei Red Hat haben bereits bewiesen, dass ein simpler Stift ausreicht, um die Software auszutricksen, indem die Augen kurz verdeckt werden.
"Schau mir in die Augen, Kleines"
Im Patentantrag betont Amazon wie wichtig Sicherheitsmaßnahmen beim Online-Shopping seien. Da es möglich sei, dass Passwörter in die falschen Händen gelangen, aus diesem Grund sei Gesichtserkennung eine weitaus zuverlässiger. Hacker hätten es laut Amazon schwerer fremde Accounts für Einkaufstouren zu nutzen.
Wie auch Mastercard im Gespräch mit "Die Presse" erklärte, seien Passwörter einfach nur mühsam. Im Prinzip handelt es sich um die genau gleichen Argumente. Das Tippen sei langwierig und zudem sei man dazu gezwungen sich immens viele unterschiedliche Passwörter zu merken, da man aus Sicherheitsgründen überall unterschiedliche verwenden müsse.
Ein weiterer Vorteil sei, dass die Bild-Verifikation auf einer völlig anderen Seite stattfinden würde als der Einkauf selbst. Durch die von Amazon entwickelte Software würde ein Umgehen der Sicherheit nicht möglich sein, da man entweder blinzeln oder zur Seite sehen muss, um den Kauf abzuschließen.
>>> Hier geht's zum Patentantrag von Amazon.
(Red.)