Wahlkarten: Wenn die Stimme verloren geht

THEMENBILD: WAHLKARTE - STIMMZETTEL UND WAHLKARTE FUeR DIE BUNDESPRAeSIDENTSCHAFTSWAHL
THEMENBILD: WAHLKARTE - STIMMZETTEL UND WAHLKARTE FUeR DIE BUNDESPRAeSIDENTSCHAFTSWAHLAPA/GEORG HOCHMUTH
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Wahlkarten. Nicht bei jedem, der per Brief wählen will, kommt die Post an. Doch das Versenden einer zweiten Wahlkarte ist nicht erlaubt.

Wien. Ein Wiener „Presse“-Leser ist verärgert: Weil sich die Behörde bei seiner Hausnummer vertan habe, sei er an die Wahlkarte für die Bundespräsidentschaftswahl nicht herangekommen, berichtete er. Eine Leserin aus Linz wartete vor dem ersten Wahlgang auch vergeblich auf die Post. „Bei mir im Bekanntenkreis gibt es mittlerweile drei Leute – mich eingeschlossen –, die beim Magistrat Linz ihre amtssignierte Wahlkarte beantragt haben, sie nicht bekommen haben und jetzt weder beim ersten noch beim zweiten Wahlgang mitwählen dürfen. Lapidarer Ausspruch: ,Da haben Sie dann leider Pech gehabt‘“, klagte die Leserin.

Gehen viele Wahlkarten verloren? Nein, heißt es dazu aus dem Innenministerium. Man wisse nur von verlorenen Wahlkarten im unteren einstelligen Bereich, sagt Robert Stein, Leiter der Wahlabteilung im Innenministerium. Grundsätzlich würden Wahlkarten eingeschrieben verschickt werden. In diesem Fall könne man nachverfolgen, wo die Wahlkarte gelandet ist, und so möglicherweise noch etwas machen. Wer aber ausdrücklich auf den eingeschriebenen Brief verzichtet hat (was man etwa bei Beantragung via Bürgerkarte kann), um den Brief nur ja nicht bei der Post abholen zu müssen, dem könne man leider gar nicht mehr helfen, sagt Stein. Das Gesetz verbiete es jedenfalls ausdrücklich, an eine Person eine zweite Wahlkarte zu verschicken. Zudem müsse man vermeiden, dass jemand doppelt wählen kann.

Wer Unterlagen für beide Wahlgänge angefordert hat, bekommt den zweiten Stimmzettel grundsätzlich erst ab 3. Mai zugeschickt (vorher darf man auch nicht wählen). Es sei denn, man hat extra angegeben, schon vor der ersten Wahl wie Auslandsösterreicher Stimmzettel für beide Wahlgänge bekommen zu wollen. Wer erst jetzt draufkommt, dass er eine Wahlkarte für die Stichwahl benötigt, kann diese bis kurz vor der Wahl beantragen.

Wer seine Wahlkarte erhalten hat, aber fürchtet, dass seine Stimme nicht bei der Wahlbehörde ankommt, kann sich behelfen: Mit der Wahlkarte kann man am 22. Mai auch direkt in ausgewählten Wahllokalen sein Kreuz machen. Sofern man im Inland ist.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 30.04.2016)

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