FPÖ ficht Bundespräsidenten-Wahl an

FPÖ ficht Bundespräsidenten-Wahl an
FPÖ ficht Bundespräsidenten-Wahl an(c) APA/GEORG HOCHMUTH (GEORG HOCHMUTH)
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Die 150 Seiten starke Anfechtung ist bereits beim Verfassungsgerichtshof eingelangt. FP-Chef Strache spricht von einer "Unzahl von Unregelmäßigkeiten".

Die FPÖ ficht die Bundespräsidenten-Stichwahl an, in der ihr Kandidat Norbert Hofer knapp gegen Alexander Van der Bellen unterlegen ist. Die Anfechtung ist bereits beim Verfassungsgerichtshof eingelangt, bestätigte Sprecher Christian Neuwirth am Mittwoch. Sie ist sehr umfangreich, 150 Seiten hat Heinz-Christian Strache als Zustellungsbevollmächtigter eingereicht.

Es gebe eine "Unzahl von Unregelmäßigkeiten und Pannen", betonte Strache am Vormittag in einer Pressekonferenz. "Ohne diese Unregelmäßigkeiten hätten Norbert Hofer Präsident werden können." Das Ausmaß sei "mehr als erschreckend und mehr als relevant".

Die FPÖ sieht in 94 Wahlbezirken Gesetzeswidrigkeiten, die 573.275 Wahlkarten-Stimmen beträfen. In 82 Bezirken seien die Briefwahlkarten schon vor dem Montag nach der Stichwahl in einzubeziehende und nicht einzubeziehende Stapel vorsortiert worden. In elf Behörden seien die Karten vor der Auszählung bereits geöffnet worden. In vier seien die Wahlkarten zu früh, in sieben nicht durch die Bezirkswahlbehörde ausgezählt worden.

In weiteren Bezirkswahlbehörden seien falschfarbige Stimmkuverts an die Wähler verschickt worden, die dann bei der Stimmabgaben zum Teil als nichtig bzw. ungültig oder aber auch als gültig gewertet wurden. Außerdem hätten teilweise Unter-16-Jährige und Nicht-Staatsbürger wählen dürfen, so Strache. Mittels Wahlkarte habe es zudem die Möglichkeit gegeben, ein zweites Mal zu wählen.

"Wir sind keine schlechten Verlierer"

"Wir sind keine schlechten Verlierer", betonte der FPÖ-Chef. Man habe vielmehr eine Verantwortung gegenüber dem Rechtsstaat und gegenüber dem Wähler. Auch Politiker von SPÖ und ÖVP hätten Unregelmäßigkeiten kritisiert: "Jeder hat ein komisches Gefühl." Man müsse kein Verschwörungstheoretiker sein, um bei den aufgezählten Pannen ein schlechtes Bauchgefühl zu haben.

Erneut forderte Strache auch eine Abschaffung der Briefwahl. Der Anwalt Dieter Böhmdorfer kritisierte bei der Pressekonferenz auch die Fristen für die Anfechtung und die Entscheidung des VfGH als zu kurz.

Für eine erfolgreiche Wahlanfechtung reicht es nicht, dass das Gesetz über den Zeitpunkt der Auszählung nicht korrekt angewandt wurde. Man muss zudem beweisen, dass durch die Fehler auch das Ergebnis der Wahl entscheidend verfälscht wurde. Van der Bellen lag im amtlichen Endergebnis um 30.863 Stimmen - und damit in Summe 50,35 Prozent - vorne.

VfGH: "Machen uns sofort an die Arbeit"

Der VfGH hat nun vier Wochen Zeit, um über die Anfechtung zu entscheiden. Man bemühe sich, die Entscheidung einige Tage vor dem geplanten Termin der Angelobung des neuen Bundespräsidenten (8. Juli) vorzulegen, sagte Sprecher Christian Neuwirth . Eine Garantie dafür gebe es derzeit allerdings nicht. Jedenfalls "machen wir uns sofort an die Arbeit". Zunächst werden sich die Verfassungsrichter einen ersten Eindruck über die in der Wahlanfechtung erhobenen Vorwürfe verschaffen. Dann wird ein Vorverfahren eingeleitet, indem jedenfalls die Bundeswahlbehörde zur Stellungnahme aufgefordert wird. 

Liegen tatsächlich relevante Verstöße gegen die Wahlordnung mit entscheidendem Einfluss auf das Ergebnis vor, hat das Höchstgericht das ganze Wahlverfahren oder genau bezeichnete Teile für nichtig zu erklären, also aufzuheben. Jener Teil der Wahl, der rechtswidrig war, müsste dann wiederholt werden. Das bedeutet aber nicht zwangsläufig, dass die Abstimmung (auch nur in einzelnen Wahlbezirken oder etwa der Briefwahl) wiederholt werden muss. Möglich ist auch, dass andere Teile des Wahlverfahrens - also etwa die Stimmenauszählung - wiederholt werden müssen.

Staatsanwaltschaft ermittelt

Die vorzeitige Öffnung bzw. Auszählung von Wahlkarten könnte auch einen Amtsmissbrauch darstellen. Um zu klären, ob dies der Fall ist, hat das Innenministerium Anzeigen betreffend die Bezirke Wien-Umgebung (NÖ), Südoststeiermark sowie Villach-Land, Villach-Stadt, Hermagor und Wolfsberg (alle Kärnten) erstattet. Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) hat Ermittlungen aufgenommen. Die WKStA ist eigentlich nicht für Amtsmissbrauchsfälle zuständig. Aber sie hat diese Verfahren an sich gezogen, erklärte eine Sprecherin am Mittwoch. Ergebnisse gebe es noch keine.

Van der Bellens Team gibt sich gelassen

Im Team des Stichwahl-Siegers Van der Bellen gab man sich unbeeindruckt von der Wahlanfechtung der FPÖ: "Wir sehen dem gelassen entgegen", sagte Lothar Lockl, Obmann des Vereins "Gemeinsam für Van der Bellen". "Es ist zulässig, rechtliche Schritte zu ergreifen", so Lockl. "Jetzt ist es Aufgabe des Verfassungsgerichtshofes, darüber zu entscheiden". Der geschäftsführende Parlamentarier der Grünen, Dieter Brosz, sah in Hofer einen "schlechten Verlierer": "Wer wochenlang Weltverschwörungstheorien gezielt verbreitet, möchte sich zum Schluss nach einer Abweisung der Anfechtung durch den Verfassungsgerichtshof auch noch als Opfer darstellen können", vermutete Brosz.

Hofer selbst erklärte, er halte die Wahrscheinlichkeit, dass seine Wahlanfechtung erfolgreich sein wird, für "exorbitant hoch". Die aufgezeigten Missstände dokumentierten einen "eklatanten Rechtsbruch". Er habe mit der Anfechtung keine große Freude, "aber mir bleibt nichts anderes übrig". Was die Konsequenz aus einer erfolgreichen Anfechtung wäre, müsse der Verfassungsgerichtshof entscheiden. "Eine Neuauszählung allein wird es nicht sein", meinte er. Und: "Wenn man das anerkennt, was vorgefallen ist, dann dreht es das Ergebnis."

>> FPÖ-Dokument zur Anfechtung

(Red./APA)

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