Stichwahl-Wiederholung im Bundesgesetzblatt verlautbart

Stichwahl-Wiederholung am 2. Oktober 2016
Stichwahl-Wiederholung am 2. Oktober 2016APA/ROLAND SCHLAGER
  • Drucken

Stichtag bleibt der 23. Februar, damit sind nur jene stimmberechtigt, die dies schon beim ersten Wahlgang am 22. Mai waren.

Die Ausschreibung der neuerlichen Bundespräsidentenstichwahl ist nun auch im Bundesgesetzblatt verlautbart worden. Im Einvernehmen mit dem Hauptausschuss des Nationalrats wird als Wahltag der 2. Oktober 2016 festgesetzt, heißt es darin. Stichtag bleibt der 23. Februar, damit sind nur jene stimmberechtigt, die dies schon beim vom Verfassungsgerichtshof (VfGH) aufgehobenen Wahlgang waren.

Nach der Ausschreibung und Verlautbarung der Wiederholung im Bundesgesetzblatt am Freitag wird dies auch in allen Gemeinden bekanntgemacht. Veröffentlicht wurde vom Innenministerium am Montag zudem der weitere Terminfahrplan. Bis spätestens 2. September müssen die Gemeindewahlbehörden die Wahllokale und Wahlzeiten bekannt geben. Die Wahlsprengel haben gegenüber dem zweiten Wahlgang am 22. Mai unverändert zu bleiben.

Bis spätestens 22. September müssen von den Zustellungsbevollmächtigten der Kandidaten bei der Bezirkswahlbehörde zwei wahlberechtigte Wahlzeugen genannt werden. Die Regelung bezieht sich nur auf Wahlzeugen, denn Beisitzer sind laut Innenministerium ständig im Amt und können jederzeit ausgetauscht werden.

Briefwahlkuverts werden am 3. Oktober ausgezählt

Der 28. September ist dann der letztmögliche Zeitpunkt für die schriftlichen Anträge auf Ausstellung von Wahlkarten. Die Frist für mündliche Anträge hierfür endet am 30. September um 12.00 Uhr. Schriftliche Anträge sind bis dahin nur mehr möglich, wenn eine persönliche Übergabe der Wahlkarte an eine vom Antragsteller bevollmächtigte Person gewährleistet ist. Im Anschluss geben die Gemeinden den Bezirkswahlbehörden auch die Zahl der ausgestellten Wahlkarten bekannt.

Nach dem Wahltag am 2. Oktober werden am darauffolgenden Tag ab 9.00 Uhr die Briefwahlkuverts durch die Bezirkswahlbehörden ausgezählt. Danach wird das vorläufige Ergebnis der wiederholten Stichwahl verlautbart. Die Frist für eine etwaige Anfechtung der Wahl beim VfGH endet eine Woche nach der Verlautbarung des Wahlergebnisses.

Sollte es nicht erneut zu einer Aufhebung kommen, wird der neue Bundespräsident in der Woche von 28. November bis 2. Dezember angelobt. Ein genauer Termin hierfür steht noch nicht fest.

Wiederholung der BP-Stichwahl
Wiederholung der BP-StichwahlAPA

(APA)

Lesen Sie mehr zu diesen Themen:


Dieser Browser wird nicht mehr unterstützt
Bitte wechseln Sie zu einem unterstützten Browser wie Chrome, Firefox, Safari oder Edge.