1997 abgeschafft, wieder aktuell: Ex-Vizekanzler und Landespolitiker Hubert Gorbach fordert von Vorarlberg rückwirkend seinen Ruhebezug ein. Wer hat noch Anspruch auf diese Pension – und warum?
Wien. Dass sie ihm zusteht, steht außer Streit. Die Frage ist nur, ab wann. Ex-Vizekanzler und Landespolitiker Hubert Gorbach fordert vom Land Vorarlberg die Auszahlung seiner Politikerpension, und zwar rückwirkend bis Februar 2013. Damals war er 56 Jahre alt. In Bregenz blitzte der frühere FPÖ- und BZÖ-Politiker allerdings mit seiner Forderung ab. Dort will man ihm die vollen Bezüge erst ab 65 Jahren gewähren.
Der Ex-Politiker hat gegen den Bescheid berufen und wartet nun auf eine Entscheidung des Landesverwaltungsgerichtshofs, die im Herbst erwartet wird. Laut dem Land Vorarlberg geht es um knapp 11.000 Euro brutto im Monat.
Gorbachs Anspruch – ab welchem Alter nun auch immer – ist ein Relikt aus früheren Zeiten. Die Politikerpension wurde ab 1997 abgeschafft. Wegen langer Übergangsfristen gibt es aber immer noch einige Bezieher: Auf Regierungsebene sind es 51ehemalige Regierungsmitglieder und 28Witwen. Fünf Personen haben prinzipiell einen Anspruch darauf, haben ihn aber noch nicht gestellt. Das trifft etwa auf Ex-Kanzler Werner Faymann oder die ehemalige Ministerin Maria Fekter zu. Im Parlament sind es hingegen 187 ehemalige Abgeordnete, die von den Altpensionen profitieren. Hinzu kommen noch Bezieher auf Länderebene – wie eben im Fall Gorbachs.
80 Prozent des Letztbezugs
Prinzipiell gilt: Anspruch auf eine solche Politikerpension hat, wer vor deren Abschaffung 1997 (im Bund, in den Ländern fand das teilweise später statt) vier Jahre in einer Regierung oder acht bis zehn Jahre in Parlament oder Landtag verbracht hat. Die Pensionshöhe fällt mit bis zu 80Prozent des Letztbezugs großzügig aus. All jene Politiker, die mit 31. Juli 1997 schon zehn Jahre als Abgeordnete oder vier Jahre in der Regierung waren, blieben automatisch im alten System. Das ist etwa bei Faymann der Fall.
Andere Politiker konnten zwischen diesen Bezügen und den finanziell weniger attraktiven neuen Regeln (ein Pensionskassensystem) wählen. 1997 haben sich zehn Regierungsmitglieder und 40Abgeordnete für die Pension alt entschieden. Je nach Bundesland wurden die Bezüge in unterschiedlichen Zeiträumen reformiert.
Das bringt uns zurück zu Gorbach: Die Abweisung seiner Pensionsansprüche in dem geforderten Rahmen ist aus Sicht des Landes Vorarlberg gesetzeskonform. Nach den geltenden Regelungen habe er mit 65 Jahren Anspruch auf den vollen Ruhebezug, sagt der stellvertretende Landesamtsdirektor Harald Schneider am Mittwoch. Erst ab 62 sei eine Inanspruchnahme des Ruhebezugs – mit Abschlägen – möglich. Gorbach falle in die Neuregelung des Landes-Bezügegesetzes von 2010: Diese brachte eine Anhebung des Pensionsantrittsalters von 56,5 auf 65 Jahre mit sich. Ziel dieser Neuregelung sei es gewesen, das „extrem niedrige Pensionsantrittsalter für Politiker“ an das allgemeine von Beamten und Angestellten heranzuführen.
Gorbach wehrt sich
Gorbach selbst sieht diese Änderung als „einen massiven Eingriff in wohlerworbene Rechte“. Durch den Verfassungsgerichtshof will er prüfen lassen, ob er durch das Bezügegesetz in seinem verfassungsrechtlich garantierten Grundrecht auf Gleichbehandlung verletzt worden sei. Dieses sei dann verletzt, wenn der Gesetzgeber bei Änderung der Rechtslage plötzlich und intensiv in erworbene Rechtspositionen eingreife, betonte Gorbach. (ib/APA)
("Die Presse", Print-Ausgabe, 04.08.2016)