Wahlkartenwiederverwertung

Die Hofburg-Wahl am 2. Oktober soll also nun doch nicht stattfinden.

Doch was macht man dann bloß mit der Wahlkarte, wenn man sie bereits zu Hause liegen hat?

Sie als Einkaufssackerl zu verwenden scheidet aus. Zumal die Wahlkarte leicht auf der Seite aufgeht, alles herausfällt und dann hat man den Salat. Und zwar auf dem Boden. Aus der Wahlkarte einen Papierflieger zu basteln (eine Präsidentenmaschine quasi) klingt lustig. Es ist aber nur frustrierend, wenn der Flieger wegen der schlecht geklebten Seitenteile gleich wieder abstürzt. Keinesfalls darf man die Wahlkarte als „Sackerl fürs Gackerl“ beim Haustier verwenden. Erstens ist es demokratiepolitisch unwürdig, die Präsidentenwahlkarte dafür zu nutzen. Und zweitens muss man, da es sich beim „Sackerl fürs Gackerl“ um eine Wiener Vorschrift handelt, wenn schon, eine kaputte Wahlkarte aus der Leopoldstadt verwenden.

Da die Wahlkarte für den Oktober ausgestellt wurde, könnte man aus ihr freilich noch eine Halloweenmaske basteln. Und dann am 31. Oktober als Neuwahlgespenst gehen. Wenn die Wahlkartenmaske aber inmitten der Party auf der Seite reißt, steht man wieder dumm da. Einfacher wäre die Wahlkarte im Alltag natürlich einsetzbar, würde man vor dem Gebrauch die undichten Stellen mit einem Uhu fixieren. Aber das ist ja leider verboten . . . (aich)

Reaktionen an: philipp.aichinger@diepresse.com

("Die Presse", Print-Ausgabe, 14.09.2016)

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