Die Trockenlegung des Sumpfs der Umsatzsteuer

Gastkommentar. Die Ungleichbehandlungen im Umsatzsteuerrecht gehören beendet.

Wie „Die Presse“ am 11. 9. berichtet hat, wird in Österreich die Steuerhinterziehung zu hoch eingeschätzt, weil bei diesen Schätzungen die Umsatzsteuer-Privilegien nicht berücksichtigt werden, über die Gemeinden und sogenannte gemeinnützige (= meist parteinahe) Wohnbau-Gesellschaften verfügen (im Unterschied zu privaten Wohnbaugesellschaften).

Es geht aber um viel mehr. Die vielen Ungleichbehandlungen im Umsatzsteuerrecht sind ein Sumpf, der offenbar dazu dient, politiknahe Bereiche mit unfairen, aber handfesten Wettbewerbsvorteilen gegenüber der Privatwirtschaft zu versorgen. So sind etwa die öffentliche Hand, Banken und Versicherungen von der Umsatzsteuer befreit. Wenn nun diese Institutionen private Unternehmen beauftragen (etwa mit der Erstellung von Software oder der Erbringung von IT-Dienstleistungen), so müssen diese Unternehmen ihre Leistungen inklusive 20 Prozent Umsatzsatzsteuer verrechnen.

Interne Abteilungen oder auch ausgelagerte Tochter-Unternehmen können diese Leistungen erbringen, ohne Umsatzsteuer verrechnen zu müssen. Aufgrund dieses massiven Wettbewerbsvorteils verfügen Bund, Länder, Gemeinden über große eigene Abteilungen und/oder eigene Tochter-Gesellschaften, die beispielsweise IT-Leistungen erbringen.

Neuer Markt für Private

Es wäre einfach, diese umsatzsteuerliche Diskriminierung externer Wettbewerber zu beenden: Man müsste nur die Rechnungen von privaten Unternehmen an die öffentliche Hand, Banken und Versicherungen ebenso unecht von der Umsatzsteuer befreien wie z. B. die Rechnungen von Wifi-Vortragenden an das Wifi.

Was wären die Auswirkungen, etwa für die erwähnte IT-Branche? Öffentliche Hand, Banken und Versicherungen würden weniger in ihren eigenen geschützten Werkstätten einkaufen, aber mehr von externen Lieferanten – und zwar das beste Produkt auf dem Markt. Für private Lieferanten würde sich ein neuer Markt eröffnen, der bisher verschlossen war. Heimische Software-Produzenten würden mehr innovative Produkte entwickeln, die sie in der Folge auch exportieren würden.

Verschlankung der Strukturen

Öffentliche Hand, Banken und Versicherungen würden die eigenen Strukturen verschlanken, entweder durch Personalabbau oder durch Verkauf von Tochterunternehmen. Das abgebaute Fachpersonal würde auf den Arbeitsmarkt strömen und den herrschenden Fachkräftemangel mildern. Zusammengefasst würde die Abschaffung der umsatzsteuerlichen Benachteiligung externer Lieferanten mehr Effizienz, mehr Innovation und mehr Wirtschaftswachstum bringen.

Da die öffentlichen Budgets ohnehin vom Bund bestritten werden, wäre der Umsatzsteuer-Ausfall in diesem Bereich ein Nullsummenspiel. Bei Banken und Versicherungen, die schon jetzt ein gewisses Maß an externen Lieferanten haben, käme es zu einem Steuerausfall. Einerseits könnte man argumentieren, dass diese Branchen ohnehin schon besonders hoch besteuert werden, anderseits könnte der Steuerausfall durch den Abbau von Umsatzsteuer-Privilegien in anderen Bereich kompensiert werden.

Die Verkleinerung oder gar der Wegfall von geschützten Werkstätten würde bedeuten, dass weniger Parteifreude versorgt werden könnten. Dies sollte man bewusst in Kauf nehmen. Es sei daran erinnert, dass vor fast 40 Jahren der damalige Bundespräsident Rudolf Kirchschläger das Trockenlegen der Sümpfe und sauren Wiesen forderte. Warum nicht mit dem Umsatzsteuer-Sumpf beginnen?

("Die Presse", Print-Ausgabe, 19.09.2016)

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