XXXLutz: 20 Prozent sind nicht immer 20 Prozent

(c) imago/MiS
  • Drucken

Das Möbelhaus hat damit geworben, Möbel "schwarz" zu verkaufen. Das gefiel dem Schutzverband gegen unlauteren Wettbewerb gar nicht.

Das Möbelhaus XXXLutz hatte damit geworben, Kunden könnten dort Möbelstücke „schwarz kaufen“, also 20 Prozent Mehrwertsteuer auf ein Möbelstück eigener Wahl geschenkt bekommen. Der Schutzverband gegen unlauteren Wettbewerb empfand diese Werbung als irreführend und brachte deshalb gegen XXXLutz eine Unterlassungsklage und den Antrag auf Erlassung einer einstweiligen Verfügung ein. Allzu leicht konnte nämlich bei der blickfangähnlichen Werbung der Kunde den kaum wahrnehmbaren Hinweis übersehen, dass nicht 20 Prozent des Bruttoverkaufpreises nachgelassen werden, sondern nur 16,67 Prozent, was 20 Prozent des Nettoverkaufspreises entspricht.
Überdies musste er die bittere Erfahrung machen, dass der Rabatt nicht sofort gewährt wurde, sondern lediglich ein Gutschein ausgestellt wurde, der erst beim nächsten Möbelkauf eingelöst werden konnte.

So geht das aber nicht, befand der Oberste Gerichtshof, bis zu dem die Causa drang (4 Ob 95/16y): Es sei bei der Frage, wie Werbung vom angesprochenen Kunden verstanden wird, immer auf den Grad der Aufmerksamkeit eines durchschnittlich informierten und verständigen Verbrauchers abzustellen. Diesem Durchschnittskäufer sei im konkreten Fall die Berechnung der Mehrwertsteuer und die sich daraus ergebenden Konsequenzen, zumal mit „steuerfrei“ und „Schwarzkauf“ geworben werde, nicht zuzumuten. Mit Fug und Recht dürfe der Verbraucher auch davon ausgehen, dass ihm der geschenkte Rabatt sofort gewährt werde und nicht erst beim nächsten Einkauf.

Übrigens: XXXLutz wirbt noch immer mit „schwarz kaufen“, achtet aber nunmehr auf klare Angaben.

Lesen Sie mehr zu diesen Themen:


Dieser Browser wird nicht mehr unterstützt
Bitte wechseln Sie zu einem unterstützten Browser wie Chrome, Firefox, Safari oder Edge.