Urteil gegen "Buchhalter von Auschwitz" bestätigt

File photo of former Auschwitz bookkeeper Oskar Groening, a 93-year-old former bookkeeper at Auschwitz death camp, arriving for the start of his trial in a courtroom in Lueneburg
File photo of former Auschwitz bookkeeper Oskar Groening, a 93-year-old former bookkeeper at Auschwitz death camp, arriving for the start of his trial in a courtroom in LueneburgREUTERS
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Der frühere SS-Mann Oskar Gröning wurde wegen Beihilfe zu hunderttausenden Morden zu vier Jahren Haft verurteilt.

Das Urteil gegen den früheren deutschen SS-Mann Oskar Gröning ist laut seinem Anwalt rechtskräftig: Der "Buchhalter von Auschwitz" leistete Beihilfe zu hunderttausenden Morden.

Damit bestätigte der deutsche Bundesgerichtshof (BGH) erstmals eine Verurteilung wegen Beihilfe zum massenhaften Mord in einem nationalsozialistischen Vernichtungslager höchstrichterlich. Gröning war im Juli 2015 in einem der letzten großen Auschwitz-Prozesse vom Landgericht Lüneburg (Niedersachsen) zu vier Jahren Haft verurteilt worden. Er hatte eingeräumt, das Geld der verschleppten Juden verwaltet und die Ankunft der Transporte mit beaufsichtigt zu haben. Das Gericht wertete das als Beitrag zum Funktionieren der nationalsozialistischen Tötungsmaschinerie. Gegen das Urteil legten Gröning selbst sowie mehrere Nebenkläger Revision ein.

Mit dem Karlsruher Beschluss wäre der Weg frei, auch anderen hochbetagten Handlangern des NS-Regimes in Deutschland den Prozess zu machen. Jahrzehntelang wurden am Holocaust Beteiligte nicht zur Verantwortung gezogen, weil sie zwar Rad im Getriebe waren, aber nicht selbst getötet hatten.

Eine Wende leitete erst das Münchner Urteil gegen den früheren Sobibor-Aufseher John Demjanjuk von 2011 ein. Aber dessen Verurteilung wegen Beihilfe zum Mord an 28.000 Juden wurde nie rechtskräftig, weil Demjanjuk vorher in einem Pflegeheim starb.

Ob Gröning ins Gefängnis muss, hängt von seiner Gesundheit ab.

(APA/dpa)

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