Silvesterkracher: Wer zahlt bei Schäden am Auto?

FEUERWERK ZUM JAHRESWECHSEL 2008/2009 BEIM WIENER STEPHANSPLATZ
FEUERWERK ZUM JAHRESWECHSEL 2008/2009 BEIM WIENER STEPHANSPLATZAPA
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Jedes Jahr beschädigen Raketen oder Kracher Autos. Eine Versicherung gegen Vandalismus hilft auf jeden Fall.

Wer kommt für die Schäden auf, welche durch Silvesterkracher oder -raketen am Fahrzeug verursacht wurden. Prinzipiell muss derjenige den Schaden ersetzen, der diesen verursacht hat. Da man in der Silvesternacht aber sicherlich Besseres zu tun hat, als permanent das Fahrzeug im Auge zu behalten, um Übeltäter dingfest zu machen, kann der Schädiger oft nicht ausfindig gemacht werden.

Ist kein Schädiger bekannt, kommt es einer Aussendung des ARBÖ zufolge darauf an, ob eine Voll- oder Teilkaskoversicherung besteht, in der ein entsprechender Schadensfall berücksichtigt wird. Daher sollte man zuerst in seinen Versicherungsbedingungen nachlesen, ob gegen solche Schäden ein Versicherungsvertrag abgeschlossen wurde. Besteht eine Versicherung gegen Vandalismus sollte so rasch wie möglich die Versicherung verständigt werden.

Präventiv könnte das Fahrzeug auf einem ruhigeren Plätzchen abgestellt werden, was aber in der Bundeshauptstadt in Zeiten des Parkpickerls kein leichtes Unterfangen ist. Wer keine Garage hat oder die Möglichkeit das Auto in einem Parkhaus abzustellen hat, sollte Parkplätze in der Nähe von Balkons meiden, da diese leider oft als „Raketenstartbasen“ genützt werden, empfiehlt die Autofahrerorganisation. Dicht bewohnte Großstadtviertel in unmittelbarer Nähe von Silvestergroßveranstaltungen oder Gaststätten sind ebenfalls nicht als optimaler Fahrzeugabstellplatz zu empfehlen.

(red.)

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