Das Kopftuch und andere Kopfbedeckungen

Projekt Gegengesellschaft. Es ist falsch, die Debatte über islamische Bekleidung als eine Angelegenheit der Religionsfreiheit zu führen.

Also: Ist über das Kopftuch schon alles gesagt worden, nur noch nicht von allen? Nein, es fehlt immer noch einiges Wichtiges. Damit klar ist, wovon wir reden: Außen- bzw. Integrationsminister Sebastian Kurz tritt dafür ein, dass es im öffentlichen Dienst Frauen untersagt sein soll, islamische Kleidung zu tragen – nennen wir sie einmal so allgemein, eine exakte Bezeichnung ist schwer zu finden.

Mit dem Versuch, ein Verbot der Vollverschleierung ins geplante Integrationsgesetz zu schreiben, ist er vorläufig gescheitert, weil die SPÖ das Gesetz blockiert. Kurz wird für beides heftig kritisiert.

Von „populistischer Symbolpolitik und einer Scheindebatte“ ist die Rede. Bevor die Kritiker aber ein eigenes Argument bemühen, beginnen sie mit einer Unterstellung. Das ist so üblich geworden in Österreich bei Debatten über Integration bzw. deren Gegenteil.

Damit hat man auf jeden Fall schon vorweg recht. Es gehe Kurz nur um die „Stimmen einer umworbenen Zielgruppe“, heißt es. Wer diese sein soll, wird nicht gesagt, aber man kann es sich unschwer ausmalen. Dass er vielleicht sachliche Gründe für seinen Vorschlag haben könnte, wird ihm nicht zugestanden. Irritiert sind die Kritiker allerdings davon, dass ausgerechnet Heinz Fassmann, der Vorsitzende des Expertenrats für Integration im Außenministerium, als Erster von einem solchen Kopftuchverbot gesprochen hat und Kurz sich dem dann angeschlossen hat.

Fassmann kann man schwerlich vorwerfen, er wolle irgendwelche „Zielgruppen“ umwerben, aber wenn man ihn als „Stichwortgeber für den konservativen Regierungspartner“ bezeichnet, hat man auch ihn in der rechten Ecke, nämlich bei denen, die „ein Herz für ein Verbot“ haben.

Vielleicht hat er ein Hirn für ein Verbot. Fassmann argumentiert, die weltanschaulich-religiöse Neutralität des Staates gebiete es, dass einem dieser Staat in Gestalt eines Amtsträgers nicht mit den Zeichen einer bestimmten religiösen Konfession gegenübertrete.

Burka und Kopftuch sind ein Symbolthema. Symbol für eine Religion und Lebensweise, die sich der Welt, in der sie lebt, nicht vermitteln kann oder will. Sie demaskieren auch die Rat- und Hilflosigkeit eines Staates, der seinen Bürgern erklärt, „mitunter befremdliche Sitten müssten eben hingenommen werden als Folge der unvermeidlichen Änderung der Gesellschaft im Zuge der Migration“, wie Berthold Kohler in der „FAZ“ schreibt. Wobei sich jedermann, einschließlich der Verfasser dieser Zeilen, seinen eigenen Reim auf diese Sitten machen muss. Denn die Vertreter der Religion, um die es geht, nehmen an der öffentlichen Auseinandersetzung selten teil – und wenn, dann nur apologetisch-defensiv.

Individuelle Religionsfreiheit

In der aktuellen Debatte wird das Tragen des Kopftuchs ausschließlich unter dem Vorzeichen der individuellen Religionsfreiheit gesehen. Dabei sind Menschenrechtsanwälte und Staatskirchenrechtler in ihrem Element. Wenn eine Frau ihr „Menschenrecht auf Religionsfreiheit durch ein Kopftuch ausdrücken“ will, sei ihr das zu gestatten, argumentiert ein Professor des Völkerrechts. In katholischen Privatschulen trügen Schwestern ja auch eine „Kopfbedeckung“. Und Schülern könne es nicht schaden, „den Alltag“ auch in der Schule zu erleben.

Wenn katholische „Kopfbedeckung“ und ein islamisches Kopftuch gleichermaßen als Ausdruck der Religionsfreiheit verstanden werden, kann es natürlich keinen substanziellen Unterschied zwischen der Entscheidung einer Ordensfrau zu ihrem Leben und einer kollektiven Bekleidungsvorschrift im Islam geben.

Die Präsidentin der Vereinigung der Frauenorden Österreichs, Schwester Beatrix Mayrhofer, findet das auch und fragt geradezu herzerwärmend: „Ist das Kopftuch der Muslima nicht gerade ein Ausdruck willkommener Vielfalt, die unsere Gesellschaft bereichert und bunter macht?“ Als vor einigen Monaten ein Abgeordneter der Grünen aus Tirol in provokativer Absicht die Burka mit einer katholischen Ordenstracht verglich, hielt Beatrix Mayrhofer das noch für „unangebracht“.

Anständige und „Huren“

Etwas vom Alltag, von dem der Völkerrechtsprofessor spricht, und von der angeblich willkommenen Vielfalt und Bereicherung unserer Gesellschaft durch das Kopftuch erfuhr man vergangene Woche aus dem Leserbrief einer Schuldirektorin aus Linz in der „Presse“.

Er ist es wert, noch einmal wiedergegeben zu werden: „Ich habe in der Schule die Auseinandersetzungen mit Schülern, die ihre Schwestern/Mitschülerinnen unter Druck setzen, gerade auch beim Thema Kopftuch. Ich kenne die Angst der Väter und ihr Bedürfnis, ihre Töchter zu schützen durch die Kopfbedeckung. (. . .) Ich kenne die Not der Mädchen, die zu mir kommen und mich bitten, das Kopftuch zu verbieten.“

Und: „Schülerinnen sollte das Kopftuch in Schulgebäuden bis zur Religionsmündigkeit bzw. bis zur Volljährigkeit verboten werden. Eine klare Regelung würde unsere Integrationsarbeit erleichtern. Wir täten uns dann viel leichter, den Burschen beizubringen, dass Mädchen nicht kategorisiert werden dürfen in Anständige und ,Huren‘ – Frauen ohne Kopftuch.“

Weiter schreibt die Direktorin: „Ich gebe zu bedenken, dass Lehrerinnen mit Kopftuch das falsche Signal sind, da diese ja auch als Vorbilder für die Schülerinnen und Schüler stehen. Ausdrücklich unterstreiche ich, dass mir grundsätzlich das Selbstbestimmungsrecht von erwachsenen Frauen wichtig ist, aber auch, dass Ausnahmen gemacht werden müssen, um Integration zu ermöglichen.“

Der Brief lässt einen daran zweifeln, dass das Tragen eines Kopftuchs pauschal die Dignität einer religiösen Bekundung verdient. Viel eher scheinen ein ziemlich brutaler Gruppen- oder Familiendruck und die Absicht, sich von der österreichischen Gesellschaft zu distanzieren, bestimmend zu sein.

Segregation statt Integration

Es fällt einem auch auf, dass aus manchen Schulen, in denen man noch vor fünf Jahren kaum ein Mädchen mit einem Kopftuch gesehen hat, jetzt nur noch Schülerinnen herausströmen, die eines tragen. Das Kopftuch steht für das Projekt einer Gegengesellschaft, es steht eher für Segregation als für Integration.

„Das Kopftuch ist kein religiöses Symbol des Islams“, stellt die in der Türkei geborene und in Berlin lebende Anwältin Seyran Ates dezidiert fest. In allen islamischen Ländern polarisiere die Verschleierung der Frauen die Gesellschaften:„Es teilt die Frauen in fromme und nicht fromme, in gute und schlechte Musliminnen.“ Es sei verlogen, die Verhüllung als religiöse Pflicht auszugeben. In Wirklichkeit sei sie eingeführt worden, um Frauen vor sexuellen Übergriffen zu schützen.

Ätzend geht sie mit den Europäern, „vor allem männlichen und nicht muslimischen“ ins Gericht, die sich zu „Minderheitenschützern“ machen und zu „Anwälten der Freiheit, sich zu verschleiern“. Sie wirft ihnen Kulturrelativismus vor. Die Anwältin in Berlin möchte so wie die Lehrerin in Linz „weder in einem Gerichtssaal noch in einem Klassenzimmer Kopftücher sehen“.

DER AUTOR

Hans Winkler war langjähriger Leiter der Wiener Redaktion der „Kleinen Zeitung“.

Debatte@diepresse.com

("Die Presse", Print-Ausgabe, 24.01.2017)

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