Was in der Debatte über einen Grazer Lehrstuhl schiefläuft

Das Berufungsverfahren für eine Zeitgeschichte-Professur und die Qualitätssicherung.

Klaus Hödls Gastkommentar zur Neubesetzung des Lehrstuhls für Zeitgeschichte an der Universität Graz („Die Presse“ vom 16.2.) muss entschieden widersprochen werden. Auch deswegen, weil seine Argumente symptomatisch dafür sind, was an der Debatte schiefläuft.

Festzuhalten ist: Die Kritik am Auswahlverfahren der Grazer Berufungskommission richtet sich nicht auf Nationalität, sondern auf Qualität. Es geht im Fall der Grazer Zeitgeschichte gerade um die Auswahl der bestqualifizierten Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler für einen der renommiertesten Zeitgeschichte-Lehrstühle des Landes. Leider spielt sich im Berufungsverfahren für die Nachfolge des Zeithistorikers Helmut Konrad an der Universität Graz offenkundig gerade das Gegenteil ab.

Öfters schon wurde bei Berufungen der vergangenen Jahre hinter vorgehaltener Hand gemunkelt, dass nicht die Bestqualifizierten zum Zug kommen. Im Grazer Berufungsverfahren Zeitgeschichte ist nun etwas bisher Beispielloses passiert. Einer der Gutachter, der international renommierte US-Historiker Peter M. Judson vom European University Institute in Florenz, hat dagegen protestiert, dass „weitaus kompetentere Historiker unter den Bewerbern“ von der Berufungskommission aussortiert wurden und deswegen sein Mandat zurückgelegt.

Verstoß gegen Uni-Gesetz?

Da aber müssten alle Alarmglocken bezüglich Qualitätssicherung schrillen. Denn das wäre ja ein eindeutiger Verstoß gegen das Universitätsgesetz 2002, das erstens festhält, dass zunächst die Gutachter (und nicht die Berufungskommission) die Eignung der Bewerber für eine Professur zu prüfen haben; und zweitens, dass der Besetzungsvorschlag der Berufungskommission die drei für die Besetzung der ausgeschriebenen Stelle am besten geeigneten Kandidaten zu enthalten hat. Wenn ein angesehener Historiker das anzweifelt, müsste das den verantwortlichen Stellen doch zu denken geben. Aber weder die Berufungskommission noch der Senat bzw. das Rektorat haben bisher darauf reagiert und zur Frage Stellung genommen, ob die Berufungskommission dem gesetzlichen Auftrag, die Bestqualifizierten zu nominieren, nachgekommen ist; und ob dem Hinweis eines Gutachters, dass dem nicht so sei, nachgegangen wird.

Ein Totschlagargument

Mehr als bedenklich in dieser Debatte ist aber die reflexhafte Anwendung des Totschlagarguments von „Germanophobie“ bzw. mangelnder Weltoffenheit und Provinzialismus – nach dem Motto: Die bequemen Ösis wollen sich in ihrem gemütlich-provinziellen Universitätsleben nicht stören lassen. Damit wird jede Debatte abgewürgt, die die Frage stellt, was es für die österreichische Zeitgeschichte bedeutet, dass die Zeitgeschichte-Lehrstühle mit Professorinnen oder Professoren besetzt werden, die sich kaum mit vielfach als „provinziell“ angesehenen Österreich-Themen befassen.

Alice Grancy hat in ihrem Leitartikel in der „Presse“ vom 7.2. die Frage gestellt: „Wie gewinnt man Koryphäen?“ Vor dem Hintergrund des Grazer Zeitgeschichte-Berufungsverfahrens müsste diese Frage umformuliert werden: „Wie schafft man es, dass Koryphäen von österreichischen Berufungskommissionen nicht verhindert werden?“ Das Grazer Berufungsverfahren ist österreichweit (und darüber hinaus) zu einem als exemplarisch angesehenen Fall geworden, dessen Ausgang wohl als Weichenstellung für das Funktionieren von Qualitätssicherung (oder gegenteilige Entwicklungen) an österreichischen Universitäten wahrgenommen wird.

Univ.-Doz. Dr. Heidemarie Uhl (geboren 1956 in Feldbach) ist Historikerin an der Österreichischen Akademie der Wissenschaften.

E-Mails an: debatte@diepresse.com

("Die Presse", Print-Ausgabe, 17.02.2017)

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