Versammlungsrecht: Innenministerium sieht kaum substanzielle Kritik

Symbolbild: Polizeiaufgebot anlässlich einer Demonstration vor der Staatsoper in Wien
Symbolbild: Polizeiaufgebot anlässlich einer Demonstration vor der Staatsoper in WienAPA/HERBERT P. OCZERET
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Für Mittwoch sind Gespräche mit der SPÖ über die Begutachtungsstellungnahmen geplant. Am Donnerstag könnte es vom Innenausschuss behandelt werden.

Geht es nach dem Innenministerium, könnte das neue Versammlungsrecht bereits am kommenden Donnerstag vom Innenausschuss des Nationalrats behandelt und bei einer Plenarsitzung im Mai beschlossen werden. Denn die Stellungnahmen in der vergangene Woche zu Ende gegangenen Begutachtung hätten kaum substanzielle Einwände gebracht, hieß es aus dem Innenressort.

Das Ministerium beharrt darauf, dass es sich um ein modernes und praxistaugliches Demonstrationsrecht handle. Man werde nun morgen mit dem Koalitionspartner eine Gesprächsrunde abhalten, in dem die Begutachtungsstellungnahmen behandelt werden. Kommt man dort zu einem Ergebnis, könnte die Vorlage gleich wieder in den Innenausschuss wandern. Dort liegt das Versammlungsrecht eigentlich ohnehin schon. Denn es hat in diesem Fall keine Begutachtung von Seiten der Regierung gegeben sondern eine vom Innenausschuss initiierte.

Dem Entwurf zufolge soll die Regierung eine Versammlung künftig dann untersagen können, wenn sie "der politischen Tätigkeit von Drittstaatsangehörigen dient und den außenpolitischen Interessen, anerkannten internationalen Rechtsgrundsätzen und Gepflogenheiten oder den völkerrechtlichen Verpflichtungen oder den demokratischen Grundwerten der Republik Österreich zuwiderläuft". Zudem sollen Demonstrationen künftig 48 Stunden davor angemeldet werden müssen und bis zu 150 Metern Abstand zwischen rivalisierenden Kundgebungen eingehalten werden.

Kritik an der Vorlage kam in der Begutachtung unter anderem von Arbeiterkammer und ÖGB, Rechtsanwälten sowie Menschenrechtsorganisationen. Zustimmung signalisierten dagegen Wirtschaftskammer und Polizei.

(APA)

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