SPÖ-Abgeordnete Yilmaz gewinnt auch in Berufung gegen UETD-Sprecher

Nurten Yilmaz
Nurten YilmazDie Presse
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Dem Sprecher der "Union Europäisch-türkischer Demokraten" wird es untersagt, österreichischen Parlamentariern eine Nähe zu Terrororganisationen zu unterstellen.

Die SP-Abgeordnete Nurten Yilmaz hat ihren Prozess gegen den AKP-nahen Aktivisten Ramazan Aktas nun auch in zweiter Instanz gewonnen. Das Oberlandesgericht Wien hat eine einstweilige Verfügung bestätigt, die dem Sprecher der "Union Europäisch-türkischer Demokraten" (UETD) untersagt, österreichischen Parlamentariern eine Nähe zu Terrororganisationen zu unterstellen.

Aktas hatte in einem Fernsehinterview behauptet, türkisch-stämmige Abgeordnete in Österreich würden entweder der kurdischen PKK oder der in der Türkei als "Terrororganiaton" verfolgten "Gülen-Bewegung" angehören. Yilmaz klagte daraufhin, bekam im Juni in erster und nun auch in zweiter Instanz recht. Eine ordentliche Revision beim Obersten Gerichtshof (OGH) ist laut Urteil nicht zulässig.

"Unrichtige Tatsachenbehauptung nicht durch Recht auf freie Meinungsäußerung geschützt"

Aktas hatte gegen das erstinstanzliche Urteil unter anderem vorgebracht, dass damit sein Recht auf freie Meinungsäußerung verletzt würde und dass er Yilmaz namentlich nicht genannt hätte. Beides wies das Gericht zurück: "Eine unrichtige Tatsachenbehauptung ist nicht durch das Recht auf freie Meinungsäußerung geschützt, da die Öffentlichkeit keinerlei Interesse an der Verbreitung unwahrer Behauptungen hat", urteilte das Oberlandesgericht.

Und auch dass Aktas die von ihm attackierten türkisch-stämmigen Abgeordneten nicht namentlich nannte, war aus Sicht des Gerichts irrelevant, weil nur drei Abgeordnete als Adressaten des Vorwurfs in Frage kommen: "Richtet sich der Eingriff gegen ein Kollektiv mit überschaubarem Kreis von Angehörigen, ist jedes einzelne Mitglied davon betroffen und zur Klagsführung (...) legitimiert, sofern dieses anhand der inkriminierten Äußerungen identifizierbar ist", heißt es im Urteil.

(APA)

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