Finanzskandal-Prozess: OGH hebt Freispruch von Rathgeber auf

Monika Rathgeber
Monika Rathgeber APA/BARBARA GINDL
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Die frühere Leiterin des Budgetreferats von Salzburg wurde nun in beiden Anklagefakten schuldig gesprochen und zu 18 Monaten teilbedingter Haft verurteilt.

Kein gutes Ende hat das Rechtsmittelverfahren im sogenanntenzweiten Salzburger Finanzskandalprozess für die ehemalige Leiterin des Budgetreferats des Landes Salzburg, Monika Rathgeber, genommen. In Stattgebung einer Nichtigkeitsbeschwerde der Staatsanwaltschaft Salzburg hob der Oberste Gerichtshof (OGH) am Mittwoch den erstinstanzlichen Freispruch in einem der beiden Anklagefakten auf.

Rathgeber war im Oktober 2016 vom Landesgericht Salzburg nur in einem Anklagepunkt mit einem inkriminierten Schaden von 540.000 Euro schuldig erkannt worden und unter Bedachtnahme auf ein vorangegangenes Urteil ohne Zusatzstrafe davon gekommen. Diese Entscheidung wurde vom OGH korrigiert. Rathgeber wurde nun in beiden Anklagefakten schuldig gesprochen und bei einem Gesamtschaden von knapp 840.000 Euro zu 18 Monaten Haft verurteilt, davon sechs Monate unbedingt. Gegen diese Entscheidung ist kein ordentliches Rechtsmittel mehr möglich.

Rathgeber: "Ich war in einem Dilemma gefangen"

Vergebens hatte Rathgeber im Justizpalast zuvor versucht, den OGH davon zu überzeugen, dass es für sie keine andere Möglichkeit gab, als die ausgelaufenen Derivat-Geschäfte im Frühjahr 2012 zu verlängern. "Ich war in einem Dilemma gefangen", betonte die emotional sichtlich bewegte ehemalige Leiterin des Referats für Budgetangelegenheiten.

"Ich hatte die gesetzliche Vorgabe, die Zinsausgaben zu beschränken", erläuterte Rathgeber. Hätte sie im Mai 2012 die Geschäfte nicht verlängert, "wären die Zinsausgaben des Landes wieder um 18 Millionen Euro gestiegen, die nicht budgetiert waren". Dass der OGH ihr das Weiterbetreiben der Geschäfte ohne Einholung der Unterschrift ihres Vorgesetzten als wissentlichen Befugnismissbrauch auslegte und der Senatsvorsitzende Kurt Kirchbacher ihr explizit erklärte, sie hätte "in unvertretbarer Weise gegen die Regeln verstoßen", blieb für Rathgeber nicht nachvollziehbar. "Es hat keine andere Möglichkeit gegeben, die Zinsausgaben zu beschränken. Weil wir sonst unsere Budgetziele nicht einhalten hätten können", insistierte die 45-Jährige.

Den Tränen nahe versicherte Rathgeber abschließend, stets in gutem Glauben gehandelt zu haben: "Ich wollte zu keinem Zeitpunkt das Land schädigen." Im Gegenteil, zum Wohl des Landes habe sie "meinen Job riskiert. Ganz bewusst."

(APA)

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