Ab Montag sammelt das Frauenvolksbegehren Unterstützer, drei Tage später die Ärztekammer. Es braucht erst 8401 Unterschriften - und dann 100.000.
Wien. Schauspielerin Adele Neuhauser, Autorin Christine Nöstlinger, Ex-Grünen-Sprecherin Eva Glawischnig, die rote Frauenchefin Gabriele Heinisch-Hosek, Pilz-Abgeordneter Wolfgang Zinggl oder Künstler Hubert Kramar: Das ist nur ein Teil der prominenten Persönlichkeiten, die das Frauenvolksbegehren auf seiner Website als Unterstützer ausweist. Nach Monaten des Spendensammelns und der Kampagne wird es heute, Montag, ernst: Es fällt der Startschuss für die notwendigen Unterstützungserklärungen.
Fast 21 Jahre nach dem ersten Frauenvolksbegehren 1997 orten die Initiatorinnen nach wie vor großen Handlungsbedarf. Gefordert werden unter anderem eine Beseitigung der Einkommensunterschiede, eine Arbeitszeitverkürzung auf 30 Wochenstunden für alle, 50-Prozent-Frauenquoten auf Wahllisten, in politischen Gremien und in Kontrollposten in der Wirtschaft, ein Ausbau der Kinderbetreuung, die volle Kostenübernahme von Schwangerschaftstests und Verhütungsmitteln und die Möglichkeit von Schwangerschaftsabbrüchen in öffentlichen Spitälern.
Die türkis-blauen Ministerinnen haben ihre Unterschrift bereits abgesagt, wie sie in der „Krone“ kundtaten – unter anderem wegen der Arbeitszeitverkürzung und der Frauenquote. Die Neos sind ebenfalls nicht ganz überzeugt, wie Frauensprecherin Claudia Gamon mehrfach betont hat – Frauenpolitik sei mehr als linke Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik –, wobei die Ex-Präsidentschaftskandidatin Irmgard Griss, die mit den Neos in den Nationalrat eingezogen ist, unter den Unterstützern des Begehrens firmiert.
Das Sammeln der Unterstützungserklärungen ist aber nur ein Zwischenschritt: Es geht darum, genügend Unterschriften zu bekommen, damit das Volksbegehren eingeleitet wird. Nötig ist dafür ein Promille der Bevölkerung, also 8401 Personen. Diese müssen nicht mehr unbedingt in der eigenen Gemeinde vorsprechen: Möglich ist die Unterstützung seit Kurzem in jedem beliebigen Gemeindeamt – und auch online, via Handysignatur oder Bürgerkarte.
Wer eine Unterstützungserklärung abgegeben hat, muss übrigens nicht nochmals unterschreiben: Die Stimme wird automatisch zu den Unterschriften dazugezählt, die später bei der Eintragungswoche zusammenkommen, die das Innenministerium bei genügend Unterstützern festlegt. Bei mehr als 100.000 Stimmen muss das Begehren im Parlament zumindest behandelt werden. Das Frauenvolksbegehren 1997 kam auf 645.000 Unterschriften und rangiert damit unter den Top Ten der bisherigen Volksbegehren.
460.000 für Nichtraucherpetition
Ein weiteres Begehren, das es durchaus unter die erfolgreichsten Initiativen schaffen könnte, ist das zweite, das ab dieser Woche um Unterstützer wirbt: das der Ärztekammer für einen umfassenden Nichtraucherschutz und ein generelles Rauchverbot in der Gastronomie. Eine entsprechende Online-Petition haben mehr als 460.000 Bürger unterzeichnet. Der Klick für „Don't Smoke“ genügt allerdings nicht: In drei Tagen, ab Donnerstag, sammelt die Ärztekammer wie die Frauen die nötigen 8401 Unterstützungserklärungen, um das Volksbegehren offiziell einleiten zu können. Grüne, Neos sowie die Liste Pilz sind dafür; ebenso etwa SPÖ-Gesundheitssprecherin Pamela Rendi-Wagner.
Die Ärztekammer stemmt sich mit dem Begehren vor allem gegen das von der türkis-blauen Regierung paktierte Kippen des eigentlich ab dem 1. Mai geplanten generellen Rauchverbots in der Gastronomie.
Österreich sei eines der letzten Länder in Europa, das so ein Rauchverbot noch nicht hat, so die Argumentation: Dabei wisse man, dass das eine unmittelbare Verbesserung des Gesundheitszustands der Bevölkerung bringe. Am Donnerstag will die Ärztekammer Details sowie den weiteren Maßnahmenkatalog präsentieren. Schlagen will man die Regierung dabei auch mit ihren eigenen Waffen: Sie habe ja zugesagt, mehr auf die Meinung des Volks zu hören. (red.)
In einer früheren Version des Artikels war ein Mindestlohn als Forderung des Frauenvolksbegehrens angeführt. Dieser war ursprünglich ein Teil des Forderungskatalogs, den das Frauenvolksbegehren allerdings inzwischen aktualisiert hat; der Mindestlohn ist nun nicht mehr darunter.
("Die Presse", Print-Ausgabe, 12.02.2018)