Bank verklagt: Eine Seniorin will nicht mehr "Kunde" sein

Bundesgerichtshof in Karlsruhe
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Sie hab ein Anrecht, als "Kundin" angesprochen werden, meint eine deutsche Seniorin. Gibt ihr der Bundesgerichtshof recht, würde das weitreichende Folgen haben.

Einer Seniorin aus dem Saarland will von ihrer Bank nicht mehr als "Kunde", "Sparer" oder "Kontoinhaber" bezeichnet werden. Sie habe ein Recht, in Formularen wahrgenommen zu werden, sagt die Frau. Daher hat sie ihre Sparkasse geklagt. Nun prüft der Bundesgerichtshof in Karlsruhe den Fall. "Es geht ums Prinzip", sagt ihr Anwalt Wendt Nassall gegenüber der deutschen Nachrichtenagentur dpa. Die korrekte Ansprache zähle zum Persönlichkeitsrecht.

Bisher war die Frau mit ihrer Klage nicht erfolgreich: Das Landesgericht Saarbrücken hat sie in zweiter Instanz zurückwiesen: In Formularen werde das "generische Maskulinum" geschlechtsneutral eingesetzt. Es handle sich um eine "historisch gewachsene Übereinkunft über die Regeln der Kommunikation." Auch der Deutsche Sparkassen- und Giroverband wehrt sich gegen die Klage: Man spreche Kunden und Kundinnen bereits geschlechtsspezifisch an, nur in Verträgen sei das anderes, weil die komplexen Texte "durch die Verwendung beider Geschlechter zusätzlich verkompliziert würden".

Unterstützung bekommt die Frau dagegen von der feministischen Initiative "Pinkstinks": "Es ist unfassbar, dass alle Geschlechter 2018 noch als Männer angesprochen werden“, sagt Gründerin Stevie Schmiedel. Sie hofft, dass die Klage eine Debatte auslöst.

Wenn der Bundesgerichtshof der Frau aus dem Saarland Recht geben würde, dann hätten jedenfalls nicht nur die meisten deutschen Banken ein Problem, sondern auch zahlreiche andere Institutionen und Firmen, die in ihren Formularen und Verträgen auf die weibliche Form verzichten.

>>> Bericht auf "nt-v.de"

(Red.)

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