Weltverbrauchertag: Einkaufen mit John F. Kennedy

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Heute ist Weltverbrauchertag. Er geht auf den US-Präsidenten Kennedy zurück, der vor 56 Jahren erstmals die Grundrechte der Verbraucher formulierte.

Es vergeht ja mittlerweile kaum ein Tag, der nicht im Zeichen einer guten Sache steht: Der heutige 15. März ist seit dem Jahr 1983 Aktionstag der internationalen Verbraucherorganisation Consumers International. Das diesjährige Motto: "Digitale Märkte gerechter machen".

Der Weltverbrauchertag geht zurück auf den US-Präsidenten John F. Kennedy, der am 15. März 1962 vor dem Kongress der Vereinigten Staaten drei grundlegende Verbraucherrechte proklamierte:

  • Das Recht, vor betrügerischer oder irreführender Werbung und Kennzeichnung geschützt zu werden.
  • Das Recht, vor gefährlichen oder nicht wirksamen Medikamenten geschützt zu werde.
  • Das Recht, aus vielen Produkten zu marktgerechten Preisen auszuwählen.

Seit Kennedys Forderungen hat sich viel getan, zahlreiche Gesetze wurden erlassen, zahlreiche gut organisierte Verbände setzen sich mit professionellem Marketing für die Rechte der Konsumenten ein. Doch noch immer werden grundlegende Verbraucherrechte nicht eingehalten, sei es durch Kartellbildung oder irreführende Werbung, die Verbraucherschützer mithilfe von Negativpreise aufzeigen. In Deutschland sorgt etwa Foodwatch mit dem "Goldener Windbeutel" für Furore, der jährlich die "dreistesten Werbelügen" fokussiert:Nicht weniger bekannt sind die "Mogelpackungen" der Verbraucherzentrale Hamburg, die Unternehmen immer wieder in Erklärungsnot bringen:
In Österreich setzen sich unter anderem der VKI (Verein für Konsumenteninformation) und die Arbeiterkammer (AK) für die Verbraucher ein. Die AK hat anlässlich des Weltverbrauchertags zahlreiche Forderungen formuliert, mit Kennedys Verbraucherrechten haben diese nur noch wenig zu tun.

Was die AK fordert:

  • Für Mieter: Ein einheitliches Mietrechtsgesetz mit klaren gesetzlichen Mietobergrenzen, die Abschaffung von Befristungen, die Streichung der Grundsteuer und Versicherungen aus dem Betriebskostenkatalog – und ein Aus der Maklerprovision für Mieter.
  • Für Kläger: Die Einführung einer Sammelklage und eines Musterverfahrens für Konsumenten.
  • Für Schuldner: Unternehmen soll jener Mehraufwand, der ihnen durch säumige Schuldner entsteht, abgegolten werden. „Aber das sollte kein lukratives Geschäft zu Lasten von KonsumentInnen sein“, so die AK.
  • Für Passagiere: Die Einführung einer Insolvenzsicherung für Fluglinien. Die Insolvenz der Air Berlin habe deutlich gezeigt, dass es hier Bedarf gibt.
  • Für die Privatsphäre: Klagsbefugte Verbände – wie die AK – sollen die Klagsbefugnis bei Datenschutzverstößen Befugnis bekommen, damit gegen Datenschutzverstöße gerichtlich vorgegangen werden kann.

Übrigens: Zur Feier des Tages bietet der VKI kostenlos Beratung an. Außerdem steht unter konsument.at 24 Stunden lang das Onlinearchiv der Test-Zeitschrift "Konsument" mit fast 1900 Produkttests gratis zur Verfügung.

(sk)

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