Elga: Was die Gesundheitsakte über uns verrät

In Apotheken wird gespeichert
In Apotheken wird gespeichertStanislav Jenis
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Die Regierung überlegt, die Informationen der Elektronischen Gesundheitsakte Unternehmen und Universitäten zur Verfügung zu stellen. Was ist Elga aber genau?

Bisher von der Öffentlichkeit unbemerkt legte die Regierung einen Gesetzesentwurf vor: Bestimmte Daten der österreichischen Bürger sollen für die Forschung freigegeben werden - also an Universitäten, Museen aber auch Industrieunternehmen. Dazu sollen auch Informationen aus der Elektronischen Gesundheitsakte (Elga) gehören. Beschlossen ist die Novelle noch nicht. Sie liegt allerdings schon im Parlament vor. Was würden diese Pläne aber für den einzelnen Patienten bedeuten? Was ist Elga genau - und welche Daten sind darin enthalten? 

Für die Beantwortung dieser Fragen muss man kurz ins Jahr 2012 zurückkehren: Damals einigte sich die rot-schwarze Regierung nach 18 langen Monaten der Verhandlungen auf das neue elektronische Gesundheitssystem. Es sollte mehr Sicherheit für Patienten und Mediziner bringen - wobei sich die Ärztekammer zunächst sehr vehement dagegen wehrte. Die türkis-blaue Regierung treibt das Projekt jetzt weiter an.

1. Was ist Elga nun genau?

Man muss es sich vorstellen wie eine Art Lebenslauf der eigenen Krankengeschichte: Denn durch Elga sollen bestimmte Behandlungen, Rezepte und Befunde elektronisch abrufbar sein. Allerdings nur für einen bestimmten Zeitraum (bei Rezepten ist es etwa ein Jahr), und auch nur in bestimmten Bereichen. Wer sich selbst ein Bild davon machen möchte: Auf www.gesundheit.gv.at kann man sich einloggen. Zuvor braucht man allerdings eine Handysignatur bzw eine Bürgerkarte.

2. Was wird genau in der Gesundheitsakte gespeichert?

In die Akte gelangen Entlassungsbriefe aus dem Spital, Labor- und Radiologiebefunde sowie verschriebene Medikamente. Auch Infos wie Notfalldaten, Anamnese, der Impfpass und Patientenverfügungen sollen notiert werden. Allerdings gibt es für Bundesländer und verschiedene Ebenen auch unterschiedliche Zeitpläne.

3. Ab wann wird gespeichert - oder passiert das etwa schon längst?

Zum Teil: ja. Und zwar schon seit dem Jahreswechsel 2015/2016. In den ersten zwölf Monaten arbeiteten mehr als 60 Gesundheitseinrichtungen mit Elga. Zuerst waren öffentliche Spitäler in Wien und der Steiermark dran. Schritt für Schritt kamen dann Einrichtungen der Sozialversicherung in Tirol und Oberösterreich, ebenso die Gesundheitsplattform der Ordens-Krankenhäuser für die Spitäler der Barmherzigen Brüder und der Vinzenzgruppe in Salzburg, Oberösterreich und Tirol dazu. 2018 soll der niedergelassene Bereich, also die praktischen Ärzte, nahezu flächendeckend folgen. Genauso wie Apotheken. Zahnärzte müssen im Jahr 2022 nachziehen.

4. Und was ist die e-Medikation?

Die e-Medikation ist eine Funktion von Elga. Sie betrifft vor allem Vertragsärzte und Apotheker: Die einen speichern die Medikamente, die sie verschreiben. Und die anderen die Arzneien, die sie ausgeben. Auch nicht rezeptpflichtige Medikamente sind betroffen. Wenn jemand beispielsweise die Anti-Baby-Pille verschrieben bekommt, in der Apotheke abholt und ein rezeptfreies Mittel mit Johanniskraut kaufen möchte, kann der Apotheker vor Wechselwirkungen warnen. Vorarlberg hat im Februar mit der Einführung der e-Medikation begonnen. Die restlichen Bundesländer folgen nach und nach: Die Steiermark im Mai, im Juni Kärnten, im Oktober Tirol und im November Salzburg. 2019 sind Oberösterreich (im Februar) sowie Niederösterreich und das Burgenland (im Juni) an der Reihe. Erst im September wird das Projekt auch in Wien umgesetzt. 

5. Ist die Teilnahme an Elga verpflichtend?

Nein, allerdings folgt ein Aber: Wer nicht mitmachen möchte, muss sich abmelden. Das geht auch online, unter anderem informiert das Kanzleramt hier darüber. Allerdings kann man auch nur einzelne Befunde oder Rezepte aus der Akte löschen. Entweder, indem man den Arzt darum bittet. Oder man macht es online selbst.

6. Wie sicher sind die Daten?

Datenschützer haben immer wieder die Einführung von Elga kritisiert - es gebe keine Garantie, dass Unbefugte auf die Informationen zugreifen. Die Regierung wehrte sich dagegen: Die Daten bleiben dezentral (etwa in den Spitälern) gespeichert und werden über Elga verschlüsselt zusammengeführt (über eigene Gesundheitsnetze Healix, eHInet, GIN, Corporate Networks). Einblick hat grundsätzlich nur, wer Zugang zu der eigenen E-Card hat. Ärzte und andere Gesundheitseinrichtungen, bei denen sich der Patient für eine Behandlung angemeldet hat, können 28 Tage lang darauf zugreifen. Bei Apotheken ist es nur der aktuelle Tag. Betriebsärzte haben keinen Zugang zu den Daten.

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