Sozialversicherungs-Reform: Regierungsspitze klinkt sich ein

Symbolbild: Krankenhaus
Symbolbild: Krankenhaus(c) Clemens Fabry (Presse)
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Heute Nachmittag soll es ein Treffen der Verhandler mit Kanzler Kurz und Vizekanzler Strache geben. Am Mittwoch könnte die Reform im Ministerrat behandelt werden.

Die Reform der Sozialversicherungen dürfte kommenden Mittwoch im Ministerrat behandelt werden. Die Verhandlungen auf Regierungsebene sollen sich dem Vernehmen nach im Finale befinden - und die Regierungsspitze nun auch an ihnen beteiligen. Letzte Details sollen noch über das Wochenende geklärt werden. Ein Sprecher der Koalition bestätigte ein Treffen von Kanzler Sebastian Kurz (ÖVP) und Vizekanzler Heinz-Christian Strache (FPÖ) Freitagnachmittag.

"Die Verhandlungen sind mittlerweile so weit vorangeschritten, dass nun die Regierungsspitze in die abschließenden Gespräche mit eingebunden wird und die letzten offenen Punkte geklärt werden", sagte Regierungssprecher Peter Launsky-Tieffenthal. Das Treffen zwischen Kanzler und Vizekanzler, bei dem auch die beiden Regierungskoordinatoren Gernot Blümel (ÖVP) und Norbert Hofer (FPÖ) dabei sein sollen, ist nicht medienöffentlich, weder Zeit noch Ort wurden bekannt gegeben.

Fragliches Schicksal der AUVA

Aus Regierungskreisen hieß es jedenfalls, dass mit einem Abschluss über das Pfingstwochenende zu rechnen sei. Inhaltlich ließ sich die Koalition am Freitag nicht in die Karten blicken, Launsky-Tieffenthal wollte sich nicht über die noch offenen Punkte äußern. Auch wollte er zuletzt kolportierte Meldungen zu Details der Reform nicht bestätigen.

Die ÖVP-FPÖ-Regierung plant laut türkis-blauem Regierungsprogramm die Reduktion der derzeit 21 Sozialversicherungsträger auf "maximal" fünf. So soll es eine "Österreichische Gesundheitskasse" geben, in der die neun Gebietskrankenkassen aufgehen. Umstritten ist etwa das Schicksal der Allgemeinen Unfallversicherungsanstalt AUVA, in den vergangenen Tagen wurde aus Verhandlungskreisen bereits kolportiert, dass sie erhalten bleiben soll. Die Selbstverwaltung durch Arbeitnehmer und Arbeitgeber soll demnach bleiben, ebenso die Einhebung der Beiträge zumindest in einer ersten Phase bei den Kassen.

(APA)


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