Republik prüft Aberkennung von Ehrenzeichen von Hans Globke

Hans Globke
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Künftig soll die Aberkennung von Ehrenzeichen etwa von Personen mit NS-Vergangenheit möglich sein. Anlassfall ist Hans Globke, der NS-Rassengesetze mitverfasst hat.

Die österreichische Politik diskutiert derzeit über eine Änderung des Ehrenzeichengesetzes. Künftig soll damit die Aberkennung von verliehenen Ehrenzeichen etwa von Personen mit NS-Vergangenheit möglich sein. Anlassfall ist die von einigen Historikern geforderte Aberkennung des Ehrenzeichens von Hans Globke, der unter anderem nationalsozialistische Rassengesetze mitverfasst hat.

Wie die "Kleine Zeitung" am Sonntag berichtete, machen sich einige Zeithistoriker aus Graz, Klagenfurt, Wien, Salzburg und Linz derzeit für eine Aberkennung von Globkes Ehrenzeichen stark. Sie sehen das heurige Gedenkjahr der Republik als geeigneten Anlass. Unter der Federführung des Historikers Helmut Konrad haben sie sich mit einer Petition an Bundespräsident Van der Bellen und die Bundesregierung gewandt. Für eine Aberkennung plädieren laut der "Kleinen Zeitung" auch der steirische Landeshauptmann Hermann Schützenhofer (ÖVP) und die Neos.

Novelle notwendig

Sowohl vonseiten des Bundeskanzleramtes als auch vonseiten der Präsidentschaftskanzlei betonte man Montag, dass eine Änderung des entsprechenden Statuts derzeit in Absprache zwischen Bundesregierung und Präsidentschaftskanzlei geprüft werde. Denn eigentlich sind Aberkennungen von verliehenen Ehrenzeichen nicht vorgesehen. "Das Statut für das Ehrenzeichen für Verdienste um die Republik Österreich kennt keinen Tatbestand der Aberkennung von durch den Bundespräsidenten verliehenen Ehrenzeichen", erklärte Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) bei der Beantwortung einer parlamentarischen Anfrage der Neos zu diesem Thema.

Auch Bundespräsident Van der Bellen sagte der "Kleinen Zeitung", dass für eine Aberkennung das Ehrenzeichengesetz novelliert werden müsste, was nur vom Nationalrat beschlossen werden könne. Prinzipiell bedankte er sich aber für die Initiative der Historiker und äußerte seine Zustimmung: "Selbstverständlich hätte es 1956 niemals zu einer Ordensverleihung an Hans Globke kommen dürfen. Ich halte es daher für richtig und notwendig, dass es zu einer Aberkennung dieses Ordens kommt." Van der Bellen wünscht sich eine Lösung, die sicherstellt, dass über den Einzelfall hinaus in allen Fällen einheitliche, gerechte und objektive Maßstäbe für die Aberkennung von Ehrzeichen zur Anwendung kommen.

Die Neos hatten bereits im Mai eine parlamentarische Anfrage zu der Aberkennung von Ehrenzeichen eingebracht. In dieser wollten sie unter anderem wissen, ob die Liste der Träger der Ehrenzeichen anlässlich des Gedenkjahres 2018 auf etwaige NS-Belastungen geprüft werde. Bundeskanzler Kurz erteilte dieser Forderung aber eine Absage. Das Gesetz bestehe seit 1952, eine Durchsicht aller Akten würde einen zu hohen Verwaltungsaufwand bedeuten.

Hans Globke war das "Große goldene Ehrenzeichen am Bande für Verdienste um die Republik Österreich" im Jahr 1956 als Mitarbeiter des deutschen Bundeskanzlers Konrad Adenauer verliehen worden. Der 1973 verstorbene Geehrte hatte 1933 als Jurist im Reichsinnenministerium das Ermächtigungsgesetz konzipiert, mit dem Adolf Hitler die Demokratie ausschaltete. Außerdem wirkte er an den Rassengesetzen mit.

(APA)

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