Identitären-Prozess hinterlässt einen schalen Nachgeschmack

Ein erstes Anzeichen von Totalitarismus ist es, wenn mündige Bürger Angst bekommen, ihre Meinung frei zu äußern, weil sie Konsequenzen befürchten.

Mit den Identitären habe ich mich nie näher beschäftigt, ich hege weder Sympathie noch Antipathie, habe mir kein Urteil gebildet, dafür weiß ich zu wenig über sie. So geht es wahrscheinlich vielen Bürgern. Allein die Aktionen und Aussagen in der Öffentlichkeit fielen auf. Und plötzlich las man, es handle sich um eine „kriminelle Vereinigung“ und einige Mitglieder sollten strafrechtlich belangt werden. Wie das?

Dann hörte man, dass die Bewegung vom Dokumentationsarchiv des österreichischen Widerstandes (DÖW) als „rechtsextrem“ und vom Verfassungsschutz gar als „Neonazis“ eingestuft würde. Sie verfolge „kulturrassistische Konzepte“ und gehe von einer „europäischen Kultur“ aus, die von der „Islamisierung bedroht sei“. Aha. Die Distanzierung vom Neonazismus sei reine Taktik. Aha. Nun fragt man sich, wenn es sich tatsächlich um eine Neonazi-Gruppe handelt, warum greift nicht das Wiederbetätigungsverbot? Oder geht es um etwas anderes?

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