Jurist Funk sieht noch nicht das letzte Wort gesprochen.
Wien. In vier Fällen haben Landesverwaltungsgerichte entschieden, dass Personen wegen einer vermuteten austro-türkischen Doppelstaatsbürgerschaft den österreichischen Pass verlieren. Verfassungsjurist Bernd-Christian Funk hat Zweifel, ob diese Urteile vor dem Höchstgericht halten, wenn sie auf der Grundlage von Annahmen erfolgen. Hier sei, „das letzte Wort noch nicht gesprochen“.
So reicht es laut einem Urteil nicht, wenn jemand erkläre, er habe von der Türkei keinen Personenstandsauszug bekommen. Er brauche eine schriftliche Bestätigung, laut der er den Auszug nicht erhält. (red./APA)
("Die Presse", Print-Ausgabe, 10.08.2018)