Eine neue Form der Zensur geistert durch Europa

Kritische Anmerkungen zu einem problematischen Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte.

Gastkommentare und Beiträge von externen Autoren müssen nicht der Meinung der Redaktion entsprechen.

Viel ist in den vergangenen Tagen über die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte berichtet worden, dass die Bezeichnung des Propheten Mohammed als „pädophil“ im Rahmen eines 2009 gehaltenen Seminars durch die österreichische Islam-Kritikerin Elisabeth Sabaditsch-Wolff nicht vom Recht auf freie Meinungsäußerung gedeckt ist. Die Wellen dieses Urteils waren bis in die USA spürbar, wo die populäre Fox-Show „Tucker Carlson“ dem Fall ein ganzes Segment widmete.

Unabhängig davon, ob es sich um ein „Skandalurteil“ handelt oder nicht, deutet die Entscheidung auf einen beunruhigenden Trend hin: eine Reklerikalisierung des öffentlichen Raums, in dem unter dem Deckmantel der Religion Diskussionen von breitem Interesse bereits im Ansatz abgewürgt werden. Die Urteilsbegründung wägt das Recht auf freie Meinungsäußerung und das Recht auf Schutz religiöser Gefühle ab, um zum Schluss zu kommen, das Letzteres überwiegen muss, um den religiösen Frieden in Österreich zu wahren.

Lesen Sie mehr zu diesen Themen:


Dieser Browser wird nicht mehr unterstützt
Bitte wechseln Sie zu einem unterstützten Browser wie Chrome, Firefox, Safari oder Edge.