Spionageaffäre: Bundesheeroffizier neuerlich in U-Haft

Symbolbild
SymbolbildClemens Fabry, Presse
  • Drucken

Der Salzburger, der rund 20 Jahre lang für Russland spioniert haben soll, wurde erneut festgenommen. Das Oberlandesgericht Linz folgte einer Beschwerde der Staatsanwaltschaft Salzburg.

Ein Bundesheer-Offizier, mittlerweile im Ruhestand, soll über einen Zeitraum von 20 Jahren für Russland spioniert haben. So lauten die Vorwürfe, die gegen einen 70-jährigen Salzburger erhoben wurden. Der Mann wurde festgenommen und später wieder freigelassen. Am Freitag teilte die Staatsanwaltschaft Salzburg in einer Aussendung, sie ordne "nach erfolgreicher Beschwerde erneut die Festnahme des spionageverdächtigen Bundesheeroffiziers an". Der Beschuldigte befinde sich bereits wieder in Untersuchungshaft.

Hintergrund ist eine Entscheidung des Oberlandesgericht Linz, das der Beschwerde der Staatsanwaltschaft Salzburg Folge geleistet hat.

"Aufgrund der Bedeutung des Ermittlungsgegenstandes wird das Verfahren als Verschlusssache geführt", heißt es in der Aussendung weiter. "Nähere Auskünfte zum Inhalt des Verfahrens können daher nach wie vor nicht gegeben werden."

Die Causa im Detail: Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) und Verteidigungsminister Mario Kunasek (FPÖ) gaben Anfang November in einer kurzfristig anberaumten Pressekonferenz die Öffentlichkeit informiert, dass einem Bundesheer-Offizier im Ruhestand Spionage für Russland vorgeworfen werde. Einen Tag darauf wurde der 70-Jährige wegen des Verdachts auf das Vergehen des geheimen Nachrichtendienstes zum Nachteil Österreichs (§ 256 StGB), des Verbrechens des Verrats von Staatsgeheimnissen (§ 252 Abs 1 StGB) sowie der vorsätzlichen Preisgabe eines militärischen Geheimnisses (§ 26 Abs 2 Militärstrafgesetz) festgenommen.

Daraufhin ordnete eine Haft- und Rechtschutzrichterin die Enthaftung des Salzburgers an, weil sie keine hinreichenden Haftgründe erkannte. Die Argumentation: Zwar bestehe ein dringender Tatverdacht, es bestehe aber keine Tatbegehungsgefahr und auch keine Fluchtgefahr. Daher müsse der Salzburger nicht in Untersuchungshaft. Die Staatsanwaltschaft Salzburg legte daraufhin Beschwerde ein - damit gelangte das Oberlandesgericht in Linz zum Zug.

(hell)


Dieser Browser wird nicht mehr unterstützt
Bitte wechseln Sie zu einem unterstützten Browser wie Chrome, Firefox, Safari oder Edge.