Höchstgericht weist Parship und Co. in die Schranken

Partnersuche im Internet PARSHIP ein Angebot der PARSCHIP GmbH sie ist Teil der Verlagsgruppe Ge
Partnersuche im Internet PARSHIP ein Angebot der PARSCHIP GmbH sie ist Teil der Verlagsgruppe Geimago/Rüdiger Wölk
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Professionelles Online-Dating kostet hunderte Euro im Jahr. Große Plattformen behalten oft einen Großteil des Geldes ein, auch wenn man binnen zwei Wochen vom Vertrag zurück tritt. Das ist künftig nicht mehr erlaubt.

Wer im Internet auf die Suche nach seinem Traumpartner geht, muss dafür tief in die Tasche greifen: Die Dating-Plattform Parship beispielsweise verrechnet für ihre Premium-Mitgliedschaft rund 600 Euro im Jahr. Wer eine Mitgliedschaft abschließt, kann binnen zwei Wochen vom Vertrag zurück treten. Aber oft behalten die Datingplattformen Parship und ElitePartner in diesem Fall einen Großteil des Geldes als "Wertersatz" ein. Sie begründen das damit, dass bei Vertragsabschluss ein besonderer Aufwand entstehe - etwa aufgrund der Erstellung eines Persönlichkeitstests und eines Porträts.

Künftig ist das nicht mehr erlaubt. Die Arbeiterkammer hatte gegen diese Praxis geklagt - und vor dem Obersten Gerichtshof Recht bekommen. Der OGH habe bestätigt, dass diese Geschäftspraxis rechtswidrig sei und untersagt werde, so die Arbeiterkammer in einer Aussendung. Die Datingbörsen dürften nur noch eine zeitabhängige Aliquotierung im Verhältnis zur Gesamtlaufzeit vornehmen. Am Beispiel Parship: Das Unternehmen dürfe beispielsweise bei einem Vertragsrücktritt nach zehn Tagen bei einem Gesamtpreis von 598,80 Euro für die Jahresmitgliedschaft nur mehr 16,40 Euro als "Wertersatz" verrechnen. Bislang seien es bis zu 449,10 Euro gewesen.

Parship und ElitePartner bieten Premium-Mitgliedschaften für sechs, zwölf oder 24 Monate an. Die Seiten werden von der deutschen PE Digital GmbH, einer Online-Partnervermittlungsagentur betrieben. Parship garantiert den Kundinnen und Kunden pro Jahr sieben Kontakte zu anderern Kundinnen bzw. Kunden. Laut AK-Konsumentenschützer Martin Göger werde die Höhe des Wertersatzes damit begründet, dass Kunden bis zu ihrem Rücktritt vom Vertrag bereits einige Kontakte geknüpft hatten. "Ab dem Zustandekommen von sieben Kontakten verrechnen die Online-Datingbörsen den Kunden 75 Prozent des Gesamtpreises für die Jahresmitgliedschaft. Das wären oft einige hundert Euro.“

(Red.)

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