Forschungsstelle Nachkriegsjustiz weist Kritik des Wiesenthal Zentrum zurück

Nach der scharfen Kritik wegen mangelhafter Verfolgung von NS-Verbrechern in Österreich verweist die Forschungsstelle Nachkriegsjustiz auf die Rechtslage.

Die Forschungsstelle Nachkriegsjustiz hat Kritik des Simon Wiesenthal Zentrums zurückgewiesen. In seinem am Sonntag veröffentlichten Jahresbericht hatte das Wiesenthal Zentrum Österreich mangelnde Anstrengungen, NS-Verbrecher zu bestrafen, vorgeworfen und unter anderem fehlende positive Ergebnisse der Forschungsstelle Nachkriegsjustiz bei der Ermittlung mutmaßlicher NS-Verbrecher bemängelt.

Es sei erstens nicht korrekt, dass die Forschungsstelle 2011 gebildet worden sei, sie bestehe bereit seit 1998 und sei eine regierungsunabhängige Institution mit reinen Forschungsaufgaben, stellte die Forschungsstelle am Dienstag in einer Aussendung klar. Sie habe an der 2011 eingesetzten Arbeitsgruppe mitgewirkt, die vor drei Jahren einen Bericht abgeliefert habe, der jedoch vom Ministerium bisher nicht veröffentlicht worden sei. Auf Anregung des Berichts sei aber im Strafrechtsänderungsgesetz 2018 die Privilegierung für Tatverdächtige, die zum Zeitpunkt des Verbrechens noch nicht 21 Jahre alt waren, für Strafverfahren wegen Kriegsverbrechen, Humanitätsverbrechen und Völkermord abgeschafft worden, hieß es weiter.

Die Forschungsstelle wies außerdem darauf hin, dass aufgrund der bis 2018 geltenden Rechtslage in Österreich nur NS-Verbrecher verfolgt werden könnten, die zum Zeitpunkt der ihnen vorgeworfenen Tat mindestens 21 Jahre alt waren. In allen anderen Fällen sei bereits Verjährung eingetreten. "Die Gründe dafür, dass diese Rechtslage nicht früher geändert wurde, sind Gegenstand zeitgeschichtlicher Untersuchungen, dieses Versagen ist aber nicht mehr zu `reparieren ́", so die Forschungsstelle. Der Vorwurf sei aber nicht allein an die Justiz zu richten. Grund dafür, dass die rund 1.000 Untersuchungsverfahren der österreichischen Staatsanwaltschaften wegen NS-Verbrechen seit 1975 nur zu einer Anklage geführt hätten, liege in "mangelndem politischen Willen, fehlenden personellen Ressourcen und allgemeinem gesellschaftlichen Desinteresse".

(APA)

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