Die Regierung findet 1,50 Euro pro Stunde für Asylwerber angemessen, in Vorarlberg sieht man das anders: "Wir setzen es nicht um", sagt Gemeindeverband-Chef Harald Köhlmeier (ÖVP).
Die Vorarlberger Gemeinden wollen die vom Innenministerium vorgegebene Kürzung des Stundenlohn für gemeinnützige Tätigkeiten von Asylwerbern nicht vollziehen. "Wir setzen es nicht um. Dann sollen sie uns halt strafen", sagt der Präsident des Vorarlberger Gemeindeverbandes und Bürgermeister von Hard, Harald Köhlmeier (ÖVP) in den "Vorarlberger Nachrichten" (Wochenend-Ausgabe).
Gemäß einer Verordnung des Innenministeriums, die noch bis 22. April begutachtet wird, sollen gemeinnützige Arbeiten von Asylwerbern künftig mit maximal 1,50 Euro pro Stunde entlohnt werden. "Diese Vorschläge haben nur das Ziel, die Gesellschaft zu spalten. Das ist für uns schlicht und ergreifend inakzeptabel und eine Verhöhnung all derer, die sich in diesem Bereich bemühen", meinte Köhlmeier.
Landeshauptmann Markus Wallner (ÖVP) hatte im März ebenfalls angekündigt, bei vier Euro Stundenlohn bleiben zu wollen. Zuletzt war auch aus Oberösterreich Kritik an dem türkis-blauen Vorhaben gekommen - ebenfalls von einem ÖVP-Mann: Landeshauptmann Thomas Stelzer hielt die in seinem Bundesland üblichen fünf Euro für angemessen, räumte aber ein: Die geplante Kürzung auf 1,50 Euro pro Stunde werde man wohl oder übel umsetzen müssen, aber: "Dass das nicht förderlich ist, sich für gemeinnützige Tätigkeiten zu engagieren, ist aber auch klar."
Auf einen Blick
Asylwerber dürfen während ihres Anerkennungsverfahrens nur in engem Rahmen arbeiten, gemeinnützige Tätigkeiten für Bund, Länder, Gemeinden oder auch für bestimmte NGOs durften Asylwerber indes bisher immer ausüben. Die diesbezügliche Bezahlung variierte je nach Bundesland: In Wien etwa wurden je nach konkreter Arbeit zwischen drei und fünf Euro bezahlt.
Nach dem Regierungsplan sollen Asylwerber künftig für die gemeinnützige Arbeit immer nur noch 1,50 Euro pro Stunde erhalten. Und: NGOs sollen Asylwerber für gemeinnützige Arbeiten nicht mehr beschäftigen dürfen.
(APA/Red.)