Verstaatlichung der Asyl-Betreuung und Rechtsberatung naht

Symbolbild: Flüchtlinge am Westbahnhof
Symbolbild: Flüchtlinge am WestbahnhofClemens Fabry, Presse
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ÖVP und FPÖ segneten die Errichtung einer Bundesagentur für Betreuungsleistungen gegen die Stimmen der Opposition ab.

Die umstrittene Verstaatlichung der Betreuung und Rechtsberatung von Asylwerbern steht kurz vor dem Beschluss im Nationalrat. Am Donnerstag wurde die Errichtung der Bundesagentur für Betreuungs- und Unterstützungsleistungen im Innenausschuss von ÖVP und FPÖ abgesegnet - die Opposition votierte geschlossen dagegen.

Laut BBU-Errichtungsgesetz werden ab Mitte 2020 die Erstaufnahmezentren für Flüchtlinge von einer staatlichen Agentur betrieben. Ab Anfang 2021 soll auch die derzeit von Hilfsorganisationen durchgeführte Rechts- und Rückkehrberatung für Asylwerber ausschließlich von der BBU durchgeführt werden. Rechtsberater, Menschrechtsbeobachter, Dolmetscher und Übersetzer sollen in Ausübung ihrer Tätigkeit unabhängig und weisungsfrei sein. Im Aufsichtsrat der zu 100 Prozent in Bundeseigentum stehenden GmbH sitzen zur Hälfte (sechs) Vertreter des Innenministeriums, je ein Vertreter des Finanz- und des Justizressorts sowie vier Personalvertreter. Die sechs Mitglieder seines Ressorts werde er selbst nach sachlichen und objektiven Kriterien auswählen, erklärte Kickl laut Parlamentskorrespondenz im Ausschuss.

Rechtsanspruch auf Beratung wird eingeschränkt

Gleichzeitig wird der Rechtsanspruch auf Beratung eingeschränkt: Asylwerber im Zulassungsverfahren - ausgenommen unbegleitete Minderjährige - haben nur noch Anspruch auf kostenlose Rechtsberatung, wenn ihnen eine negative Entscheidung in Aussicht gestellt wurde und sie weniger als 72 Stunden Zeit für die Vorbereitung auf die Einvernahme beim Bundesamt für Asyl- und Fremdenwesen (BFA) haben. Auch für die Abschiebung Festgenommene werden nur noch nach Maßgabe vorhandener Kapazitäten unentgeltliche Rechtsauskunft bekommen. Die Betrauung anderer juristische Personen mit der Rechtsberatung ist laut Gesetzesvorlage verboten.

Innenminister Herbert Kickl (FPÖ) verspricht sich von der Verstaatlichung Kosteneinsparungen von rund 15 Millionen Euro im Vollausbau ab 2022 - und mehr freiwillige Ausreisen Asylwerbender. Sein Ressort hatte schon länger auf Verstaatlichung der Rechtsberatung gedrängt. Da das Justizministerium, das für die Asylberufungsinstanz zuständig ist, von den Plänen nicht überzeugt war, verzögerte sich das Vorhaben. Letztlich wurde sichergestellt, dass die Rechtsberatung in der dem Innenministerium unterstellten Agentur vom Justizressort geleitet und kontrolliert wird und die Berater weisungsfrei agieren können.

Die Opposition lehnte die Maßnahmen dennoch entschieden ab. Sie widerspreche dem Recht auf ein faires Asylverfahren, stellte Stephanie Krisper (Neos) fest. Und durch Bürokratisierung und knappes Personal sei ein Einbruch in Qualität und Effektivität zu befürchten. Nurten Yilmaz (SPÖ) kritisierte, dass alle mit der Rechtsberatung von Asylwerbern in Zusammenhang stehenden Daten an die BBU herausgegeben werden müssen.

Kickl wies die Kritik zurück. Die Unabhängigkeit der Rechtsberatung sei abgesichert und Verschwiegenheit gewährleistet. Bei der Rückkehrberatung gehe es darum, eine Rückkehr in Würde sicherzustellen und Chancen realistisch einzuschätzen, um nicht falsche Hoffnungen zu machen. Manche NGOs hätten versucht, mittels Rechtsberatung die Aufenthaltstitel und -dauer zu verlängern, merkte der ÖVP-Abgerodnete Wolfgang Gerstl an - und auch FPÖ-Abg. Hans-Jörg Jenewein meinte, dass NGOs in einigen Fällen eher eine "Hierbleib-Beratung" durchgeführt hätten.

Massive Kritik in Begutachtungsphase

In der Begutachtung war die neue Flüchtlings-Beratung auf massiven Widerstand gestoßen: Das UN-Flüchtlingshochkommissariat UNHCR, die Richtervereinigung und die Rechtsanwaltskammer befürchteten, dass die unabhängige Rechtsberatung unter Einfluss des Innenministeriums nicht gewährleistet ist - zumal ihm auch das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) unterstellt ist, also die Behörde, die über die Asylverfahren der beratenen Personen entscheidet. Auch die römisch-katholische Bischofskonferenz meldete Bedenken an, und derzeit mit der Rechtsberatung betreute Organisationen - etwa Caritas und Diakonie - protestierten.

(APA)

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