Unmöglich

Wir müssen dieses Urteil veröffentlichen, obwohl wir es für falsch halten.

Wir sind zur Veröffentlichung dieses Urteils verpflichtet, nachdem das Oberlandesgericht Wien unserer Berufung nicht gefolgt ist. Wir halten das Urteil aber für falsch, weil es von Medien praktisch Unmögliches verlangt und damit deren Arbeit unverhältnismäßig erschwert.

Der beanstandete Bericht beruhte auf einer Meldung der APA von Sonntag, 21. Jänner 2018. Die APA hatte sich ihrerseits auf die Kleine Zeitung vom selben Tag gestützt, die – wohl unzutreffende – Auskünfte eines Gerichtssprechers völlig korrekt wiedergegeben hatte (die Kleine Zeitung wurde deshalb in einem Parallelverfahren in Graz in letzter Instanz freigesprochen).

Als der Sprecher am nächsten Tag bekannt gab, dass die Staatsanwaltschaft die Anklage gegen den früheren Landeshauptmann zurückgezogen hatte, haben wir selbstverständlich auch diese Nachricht verbreitet. Das hat nach Ansicht der Gerichte aber nicht genügt; wir hätten noch am Sonntag selbst recherchieren müssen, ob entgegen den korrekt zitierten Angaben des Gerichtssprechers die rechtskräftige Anklage doch nicht mehr aufrecht war. Wie wir das hätten tun sollen, lässt das Oberlandesgericht leider offen.

Fest steht, dass wir auf die Auskunft des Gerichtssprechers vertraut haben. Er hat sie, obwohl die zuvor rechtskräftige Anklage mittlerweile zurückgezogen worden war, nicht gleich korrigiert. „Die Presse“ muss jetzt den Altlandeshauptmann entschädigen, sagt das Oberlandesgericht.

(red.)

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