Seine Regierung ist gescheitert

Misstrauensantrag und Übergangsregierung – eine Zumutung für unsere parlamentarische Demokratie? Eine Erwiderung.

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In ihrem „Presse“-Gastkommentar (8. 6., „Soll diese Übergangsregierung sein?“) sieht Vera Sundström in der aktuellen Regierung einen Widerspruch zur parlamentarischen Demokratie, stellt die Legitimität des Misstrauensvotums und damit das Ende der Regierung Kurz infrage. Ihre Positionen dürfen nicht unwidersprochen bleiben.

Sie schreibt, „Ibiza“ wäre ja als Korruptionsverdacht den Gerichten „zugewiesen“ worden, Bundespräsident und Bundeskanzler hätten sich bemüht, die „Reputation Österreichs wiederherzustellen“ – und: „Die Österreicher hätten sich nach dem Motto ,Wir hören nicht zum ersten Mal von Korruption . . .‘ wieder ihrem Alltag zugewandt“, wäre nicht „den klaren Verlierern der EU-Wahl (!) die Idee der Misstrauensanträge“ gegen Kurz bzw. gegen die von ihm vorgeschlagene Übergangsregierung gekommen. Nach Sundström hätte also „Ibiza“ als reine Justizsache ablaufen sollen, eine VP-Regierung einfach weiterlaufen können, wohl nur vorübergehend ohne ihn und ohne die FP-Minister, ersetzt durch „Experten“, denen Kurz noch ihre Kabinettschefs aus seiner unmittelbaren Nähe „mitgeben“ wollte.

Dazu ist zu sagen: Die Regierung Kurz, seine Regierung, bis „Ibiza“ als so harmonisch vermarktet, ist gescheitert, nicht nur der FPÖ-Teil! Kurz hat sie eingefädelt, nun beendet und Neuwahlen losgetreten. Wie kann eine Regierung mehr gescheitert sein, als wenn der Koalitionspartner dem Regierungschef und seiner Übergangsregierung das Misstrauen ausspricht? Dass die von Kurz vor die Tür gesetzte FP seiner Übergangsregierung nicht das parlamentarische Vertrauen ausspricht, ist wohl kein Wunder. Aber die ÖVP will so vergessen machen, dass sie nun schon zum vierten Mal in der jüngeren Vergangenheit (1995, 2002, 2008 und jetzt 2019) unterschiedliche Koalitionen – „Genug ist genug/es reicht?“ – platzen ließ zwecks günstigerer Ausgangsbasis für die Neuwahlen.

Man mag den Misstrauensantrag politisch für richtig oder falsch einschätzen. Dass ein hinausgeworfener Koalitionspartner und die meisten Oppositionsparteien die Misstrauensleine ziehen, ist keine Ungeheuerlichkeit, sondern Anwendung eines zentralen Grundsatzes der parlamentarischen Demokratie, nämlich um festzustellen, ob eine Regierung noch vom Vertrauen des NR getragen ist oder nicht. Die Aufregung der VP darüber ist keine demokratiepolitische Krokodilsträne wert.

Parteitaktische Tricksereien

Noch kritischer zu sehen ist Sundströms zweite Argumentationslinie: Der Misstrauensantrag sei eigentlich nicht legitim – weil von „den Verlierern der EP-Wahl“ gestellt. Damit zieht sie die EP-Wahl zur politischen Delegitimierung des derzeitigen Nationalrates heran: Mit deren Ergebnis hätte sich das „Kräfteverhältnis“ im Nationalrat (!) so verschoben, dass die „Jetzt-Mandatare eigentlich keinen Misstrauensantrag stellen dürften“, ÖVP und Neos seien jetzt stärker, die FPÖ schwächer etc., die EPW sei eine Bestätigung für Bundeskanzler Kurz! Hat die ÖVP in EU-Wahlkämpfen nicht stets betont, bei den EU-Wahlen ginge es um Europa und nicht um NR-Ersatzwahlen? Aber wenn sie schon das EP-Wahlergebnis als Kanzler-Vertrauensvotum missbraucht, dann hätten nur 34,9 Prozent für, aber fast zwei Drittel gegen ihn gestimmt. Ein untauglicher Versuch, die EPW zur Kurz-Bestätigung umzuinterpretieren.

Solche parteitaktischen Tricksereien sollten wir infrage stellen und ihnen nicht unter Berufung auf Hans Kelsen auch noch den Anschein von politischer Legitimität umhängen.

Friedhelm Frischenschlager (* 1943) ist ehem. NR-Abgeordneter der FPÖ, ab 1993 des Liberalen Forums, Mitglied der Bundesregierung und des EP; derzeit von den Neos in die Parlamentarische BH-Kommission entsandt.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 13.06.2019)

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