Familienrichter für automatische gemeinsame Obsorge

Familienrichter fuer automatische gemeinsame
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Die Familienrichter wollen eine gesetzlich festgelegte gemeinsame Obsorge bei Scheidungskindern. Ob das Kind hauptsächlich bei Mutter oder Vater ist, soll nicht mehr vor Gericht festgelegt werden.

Nach der Scheidung beginnt für viele Elternteile in Österreich der Kampf um das Sorgerrecht für ihre Kinder. Vor allem Väter fühlen sich dabei oft benachteiligt. Für Justizministerin Claudia Bandion-Ortner heißt die Lösung gemeinsame Obsorge. Auch die Familienrichter haben sich jetzt dafür ausgesprochen. Die automatische gemeinsame Obsorge für Scheidungskinder sei sinnvoll, weil dann "niemand mehr beweisen muss, dass er der bessere Elternteil ist", sagt Doris Täubel-Weinreich, die Vorsitzende der Fachgruppe Familienrecht in der Richtervereinigung.

Seit 2001 gibt es in Österreich die Möglichkeit, die "Obsorge beider Elternteile" freiwillig zu vereinbaren. Damit sie genehmigt wird, muss aber vor Gericht festgelegt werden, ob sich das Kind hauptsächlich bei Vater oder Mutter aufhalten wird. Geht es nach den Familienrichtern, soll auch das fallen. Lässt sich ein Ehepaar einvernehmlich scheiden, wäre dann im Bezug auf die Kinder überhaupt keine Regelung mehr nötig. Nur eine einmalige Elternberatung müsste verpflichtend sein, sagt Täubel-Weinreich.

70 bis 75 Prozent der Eltern zufrieden

Die gemeinsame Obsorge sollte nur mehr aus wichtigen Gründen aufgehoben werden. Derzeit müssen Richter auch bei unbegründeten Anträgen sofort ein Obsorgeverfahren durchführen. Etwa die Hälfte der Geschiedenen macht derzeit von der gemeinsamen Obsorge Gebrauch. Laut dem neuen Familienbericht sind 75 Prozent der Hauptbetreuenden und 70 Prozent der getrennt lebenden Elternteile mit der Regelung zufrieden.

Das Wechselmodell, also Aufenthalt des Kindes abwechselnd bei Mutter und Vater, das Vätervereine fordern, wäre mit der gewünschten Neuregelung zwar möglich. Täubel-Weinreich glaubt aber, dass es nur für eine kleine Minderheit geeignet ist. Sie sieht die Gefahr, dass sich Kinder nur aus dem "Friedenswunsch" heraus mit der Lösung einverstanden erklären.

Mindestbesuchsrecht nicht sinnvoll

Von einem gesetzlichen Mindestbesuchsrecht hält Täubl-Weinreich wenig. Gerade in hochstrittigen Fällen wäre das wenig erfolgreich, meint sie und wartet dafür mit einem anderen Vorschlag auf: Verfahren zum Besuchsrecht sollten zuerst an eine Vermittlungsstelle mit Psychologen und Sozialarbeitern gehen. Nur, wenn dort keine Einigung erzielt wird, ginge die Sache zu Gericht.

(APA/Red.)

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